Nochmal wegen Staatsangehörigkeit

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foeroyar
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#1 Nochmal wegen Staatsangehörigkeit

Beitrag von foeroyar »

Huhu ihr Lieben,
bin neu hier und das Thema gabs bestimmt schon 100 Mal (hab gegooglet) aber irgendwie habe ich doch noch so richtig herausgefunden
was ich wissen muss.

Mir geht es jetzt nicht um Einbürgerung (hatte ich nämlich demnächst erstmal nicht vor) sondern nur um das Kind.
Das Kind von mir und meinem Freund wird Ende August - Anfang September auf die Welt kommen.
Ich bin Deutsch, er ist Finne. Momentan wohnen wir noch in Deutschland aber wir werden in den nächsten 2 Monaten
nach Lohja zu seinem Heimatort ziehen, daher wird höööchstwahrscheinlich das Kind in Finnland geboren.
Wie ist das denn jetzt mit Staatsangehörigkeit?
Irgendwo habe ich gelesen dass das Kind nur die finnische automatisch bekommt mit der Geburt (wir sind nicht verheiratet, aber er wird
natürlich vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen) , und ich das Kind
bei der deutschen Botschaft in Helsinki anmelden muss innerhalb von einem Jahr wenn ich will dass es die doppelte bekommt.
Irgendwo steht dann aber und mein Freund meint auch (aus dem Gefühl heraus lol) dass es beide automatisch bekommen würde
weil ich ja die Mutter bin.
Und nochmal: Wir sind noch nicht verheiratet und ich glaube auch kaum dass sich das bis August noch einplanen lässt aber er lässt die
Vaterschaft anerkennen.

Wie läuft das denn jetzt genau?
Hat es nun beide oder nur eine und was muss ich dann genau tun damit es beide bekommt?

Und nochmal, es tut mir Leid falls es so ein Thema schon gibt aber ich habe leider bei der Suche nichts 100 % passendes gefunden
deswegen wäre ich froh über eure Antworten.

Liebe Grüße
Sina
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Peter
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#2 Re: Nochmal wegen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Peter »

Hallo, und erst einmal recht herzlich Willkommen hier im Forum!

Zu deiner Frage: Schau doch einmal hier und hier (2. Abschnitt: Bestimmungen für Deutsche im Ausland). Hier dürften deine Fragen geklärt werden: Euer Kind erhält, wenn es in Finnland geboren wird, automatisch die finnische Staatsbürgerschaft, nicht aber die deutsche! Wenn ihr dies wollt, müßt ihr die Geburt eures Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat) anzeigen.
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