Gezielte Fragen zum Auswandern

Du beabsichtigst Deutschland den Rücken zu kehren und willst lieber in Finnland die Mücken zählen? Das will gut bedacht und vorbereitet sein! Hier kommen auch im "Exil" lebende Deutsche, Schweizer und Österreicher zu Wort.

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Maddox
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#1 Gezielte Fragen zum Auswandern

Beitrag von Maddox »

Erst einmal ein dickes Hallo zusammen! Bin neu hier im Forum und hoffe neue Erfahrungen zu sammeln in Bezug auf Finnland.
Kurz zur Person: Ich werde im September 22 Jahre alt, lebe in der Schweiz und habe ein EFZ als Polymechaniker, sowie bereits 1 Jahr Berufserfahrung in der Messtechnik.

Habe erst kürzlich 10 volle Tage in Oulu verbracht und bin auch viel gereist. Unter anderem war ich noch in Ruka und Teile des Lapplands. Das Auswandern nach Finnland hatte mich auch schon früher interessiert, aber der wirklich grosse Schritt ist noch nicht passiert.
Langer Text kurzer Sinn, ich habe spezifische Fragen welche mich interessieren würden.

1. Ist das EFZ (Eidgenössiche-Fähigkeitszeugnis) in Finnland anerkannt? Bzw. ist die Berufssparte Mechanik im Allgemeinen genügend verbreitet? (Mittelfinnland wie Oulu) Was gibt es für Alternativen?

2. Wie sieht das aus mit der Wehrpflicht? Muss man wirklich zuerst alle Diensttage hintersich gebracht haben, bevor es man sich überhaupt überlegen sollte auszuwandern?

3. Habe mal gelesen, dass Schweizer nicht unbedingt eine Arbeitsbewilligung benötigen. Wie ist das zu verstehen?

Nette Grüsse und Danke schon mal im Voraus :elch:
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Tenhola
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#2 Re: Gezielte Fragen zum Auswandern

Beitrag von Tenhola »

1. Allgemein sind Fähigkeitszeugnisse anerkannt, es gibt aber Berufe, bei welchen noch eine Prüfung gemacht werden muss, damit man die spez. finnischen Vorschriften kennt. Ein Beispiel dafür ist der Beruf des Elektromonteurs.

2. Die Wehrpflicht ist kein Hinderungsgrund, allerdings hat die Schweiz die Eigenheit, dass man für nicht geleistete Dienste Wehrpflichtersatz zahlen muss.
Wehrpflichtersatz:
Ersatz für nicht geleistete Wehrpflicht
Gemäss Wehrpflichtersatzgesetz (WPEG) haben Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht im Militär- oder Zivildienst nicht oder nur teilweise erfüllen, einen Ersatz in Geld zu leisten. Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes. Die Ersatzabgabe beträgt 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken.

Bis zum 30. Altersjahr

Die Dauer der Ersatzpflicht richtet sich nach der Wehrpflichtdauer für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere der Armee. Die Ersatzabgabe ist also nicht bis zum Ende der Dienstpflichtzeit im Zivilschutz (40. Altersjahr) zu bezahlen, sondern nur bis zum Ende des Jahres, in dem das 30. Altersjahr vollendet wird.

Anrechnung der geleisteten Diensttage im Zivilschutz

Bei der Festsetzung des jährlichen Wehrpflichtersatzes werden die Dienste im Zivilschutz angerechnet: Für jeden im Zivilschutz geleisteten Diensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4 Prozent.
3. Durch das Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten (seit 2002) braucht man als Schweizer keine Arbeitsbewilligung mehr.
Maddox
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#3 Re: Gezielte Fragen zum Auswandern

Beitrag von Maddox »

Das sind schon mal gute und wertvolle Informationen. Danke Tenhola.
Dennoch hätte ich noch eine kleine Ergänzung zum Thema Arbeit in Finnland.
Nur mal angenommen ich wäre in Finnland angekommen, Papierkram und alles wäre in Ordnung.
Wenn man länger als drei Monate dort lebt, muss man sich bei den Behörden melden. Heisst das jetzt, dass ich innerhalb dieser 3 Monaten auch einen Arbeitsvertrag brauche um weiterhin dort zu leben oder genügt einfach ein einfaches Einkommen ohne richtigen Arbeitsvertrag? Natürlich wäre es logisch und sinnvoller vorher eine Stelle zu suchen. Es geht mir hier nur um die Fakten.
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Tenhola
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#4 Re: Gezielte Fragen zum Auswandern

Beitrag von Tenhola »

Die ersten 3 Monate bist Du eigentlich ein "Tourist", wenn Du noch nicht arbeitest. Nach 3 Monaten musst Du Dich registrieren lassen und Du wirst wenn die Voraussetzungen stimmen im Sozialsystem aufgenommen (Kela). Erst dann wird der Papierkram erledigt, wobei man sich natürlich auch vor Ablauf der 3 Monate registrieren kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, damit Du bleiben kannst.

Gültigen Arbeitsvertrag
oder
Familiäre Bindung, also zB. finnischen (Ehe) Partner, wobei der Partner die finanzielle Verpflichtung für Dich übernehmen muss.
oder
Nachweis, dass Du Deinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten kannst, wie zB. Rente, sonstiges Einkommen.

Lies mal hier.
Maddox
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#5 Re: Gezielte Fragen zum Auswandern

Beitrag von Maddox »

Jo Hallo, ich bin es wieder mal ; )

Ich komme mit meinen Auswandrungsplänen eigentlich recht gut voran.
Ich bleibe allerdings etwas bei manchen Versicherungen hängen..

Arbeitslosenversicherung:
Was gibt es für Möglichkeiten um gegen die Arbeitslosigkeit versichert zu sein?
Habe bezüglich zu dem Thema einmal gelesen, dass die Gewerkschaften dort einem helfen können. Grundsätzlich kann man aber einer Arbeitslosenkasse beitreten, wenn man Arbeit hat und wonhaft ist. KELA wird dann schlussendlich entscheiden, ob man als permanent wohnhaft angesehen wird.
Heisst das also, dass wenn ich normal registriert bin bei den örtlichen Behörden, dass ich einer Arbeitslosenkasse ohne Probleme beitreten kann?
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