Autoüberführung

Du beabsichtigst Deutschland den Rücken zu kehren und willst lieber in Finnland die Mücken zählen? Das will gut bedacht und vorbereitet sein! Hier kommen auch im "Exil" lebende Deutsche, Schweizer und Österreicher zu Wort.

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holly
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#1 Autoüberführung

Beitrag von holly »

Moin.............
wer hat die passende Auskunft oder kann mir weiterhelfen?
Ich habe einen Bekannten, der hat letztes Jahr ein Objekt in Lappland erworben/gekauft.
Wohnt dort aber nur zu Urlaubszwecken.
Er will jetzt ein Auto aus Deutschland mit nach Lappland nehmen, das dort ständig bleiben soll.
Was ist da zu beachten wegen Anmeldung, Zoll usw.?
Auch wegen Versicherung, bleibt die in Deutschland bestehen oder muss er neu versichern in Lappland?
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flaskx
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#2 Re: Autoüberführung

Beitrag von flaskx »

Hmm, eine sehr interessante Frage, weil die bisherigen Informationen im Forum zum Thema Auto nach Finnland sich immer auf Personen bezogen haben, die dort studieren oder auswandern wollten und sich somit in Finnland "korrekt" registriert haben.

In diesem Fall ist dein Bekannter "nur" ein EU Bürger mit Landbesitz und hat bei Einreise den Status Tourist. Er zahlt Steuern für das Objekt und das war's (wie bei uns).

Folgende Lösungsansätze sehe ich.
1. Das einfachste und günstigste wird erstmal sein, den Wagen mit 2 Jahre HU (Hauptuntersuchung) und deutscher Versicherung in Lappland zu fahren. Und im zweiten/dritten Jahr muss er dann für die HU nach Deutschland fahren und sie erneuern. Die HU kann man nur in D und nicht in F durchgeführt werden. Man ist auch noch bei abgelaufener HU versichert, nur passiert ein Unfall, und die Unfallursache war ein technischer Defekt am eigenen Wagen, ist man dran.

2. Die andere Alternative ist, den Wagen vollständig auf finnisches Recht umzumelden. Ich denke, dafür müsste dein Bekannter in Finnland als EU Bürger registriert werden. Mir ist nicht bekannt, dass man ein Auto als Ausländer (bzw. EU Bürger) ohne Personennummer dort anmelden kann.

Ich hatte bezüglich diesem Thema auch schon viel im Internet recherchiert und nur ähnliche Fälle/Probleme über Deutsche die länger in Spanien verleiben gefunden.

Auf eine Rückmeldung von deinem Bekannten, wie er es gelöst hat, würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Carsten
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flaskx
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#3 Re: Autoüberführung

Beitrag von flaskx »

http://www.hel.fi/static/helsinki/news/ ... fobank.pdf
Hier nochmal ein PDF von der Stadt Helsinki. Vielleicht hilft das weiter.
und hier geht es weiter ....Registering as a resident.... http://www.infopankki.fi/en/moving-to-f ... a-resident

Informationen und Beratung
Die Infopankki.fi ist ein mehrsprachiges Webportal, welches Informationen u. a. über die
Einwanderung nach Finnland, das Wohnen und Arbeiten in Finnland, das finnische
Gesundheitswesen, die Ausbildungsmöglichkeiten, die Sozialversicherung und weitere Themen
anbietet.
Bei Fragen zu den städtischen Dienstleistungen in Helsinki oder über das Wohnen in Finnland,
können Sie die städtische Beratungsstelle Virka-Info kontaktieren. Außerdem ist Virka-Info auch eine
Auskunftsstelle für ausländische Mitbürger. Sie können die Virka-Info vor Ort besuchen oder die
Beratungsstelle telefonisch und per E-Mail kontaktieren.
Die Kontaktinfos der Virka-Info finden Sie hier:
http://www.infopankki.fi
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pika
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#4 Re: Autoüberführung

Beitrag von pika »

Hi!
Ich hatte mich dazu auch schonmal erkundigt!

In Finnland ist das so, dass die Ämter die Autos aus Finnland aus abmelden.... also kann er mit dem Auto dahin fahren und es dort abmelden oder auch ummelden! Die Daten werden dann weitergeschickt etc.

Er kann es auch hier abmelden und ein rotes kennzeichen kaufen, mitdem er dann z.B. 3 Tage fahren kann! Oder ein Kennzeichen für eine Überführungsfahrt kaufen! Das ist in Deutschland direkt möglich!

Toi Toi Toi :goodnight:
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Tenhola
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#5 Re: Autoüberführung

Beitrag von Tenhola »

Es sind ja immer die speziellen Fälle, welche Fragen aufwerfen.
Bei touristischer Verwendung des Fahrzeugs gilt für Leute mit permanentem Wohnsitz im Ausland bei Autos folgende Regel.
Benutzung des Fahrzeugs während 6 Monaten. In speziellen Fällen kann vom Zoll eine Bewilligung für max. 12 Monate erteilt werden.
Eine detaillierte Angabe der Bestimmungen gibt es hier unter Punkt 1.1.1.
holly
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#6 Re: Autoüberführung

Beitrag von holly »

Habe eine Antwort erhalten von AUTOLIITTO
Hei,

Kiitos viestistänne.

Ohessa kollegani vastaus kysymykseenne saksaksi - minä kun osaan saksaa vain vähän.

***

Sehr geehrter Herr Hollmann,

Wir gehen davon aus, dass Sie ein Mitglied des ADAC sind, denn normalerweise beantworten wir Anfragen dieser Art nur für unsere eigenen Mitglieder oder von Mitgliedern unserer ausländischen Schwestern-Clubs.

Um Ihnen ganz präzise antworten zu können, müssten wir wissen, ob Ihr Auto ein Pkw (Klasse M1) oder etwas Anderes ist. Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Finnland eine sehr hohe Automobilsteuer hat. Diese Steuer ist eine Art Zulassungssteuer, denn ohne diese Steuer zu bezahlen, ist es nicht möglich, einen Pkw oder ein Motorrad in Finnland zuzulassen.

Eine andere Sache ist, ob Sie überhaupt in Finnland das Auto zulassen sollen. Finnland hat die Bestimmungen der „EU-Umzugsrichtlinie“ umgesetzt, also die Richtlinie 2009/55/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Verbringung persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat. Nach dem Artikel 6 der Richtlinie gilt als „gewöhnlicher Wohnsitz“ der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Nach EU-Recht soll das Auto dort zugelassen sein, wo der ständige Wohnort des Autobesitzers ist.

Da diese Angelegenheiten ziemlich kompliziert sind, lohnt es sich bestimmt, Kontakt direkt mit dem Finnischen Zoll aufzunehmen, E-Mail-Anschrift ist kirjaamo@tulli.fi

Der Zoll veröffentlicht monatlich Tabellen, die zeigen, wieviel Automobilsteuer für die nach Finnland importierten Autos bezahlt worden ist, hier z.B. März 2016:

http://www.tulli.fi/fi/yksityisille/aut ... 677938.pdf
(das Wort Autovero, auf Schwedisch. Bilskatt bedeutet Automobilsteuer,
Käyttöönottopäivä = Datum der ersten Ingebrauchnahme,
Ajokm = Fahrleistung,
Verotusarvo = Steuerungswert)

Zum Anderen: Finnland folgt auch der anderen EU-Richtlinie, nämlich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel. Da wird das sogenannte „Touristenautorecht“ definiert. In den meisten EU-Ländern, so auch in Finnland und in Deutschland darf man als „Tourist“ mit seinem im Ausland zugelassenen Auto höchstens 6 Monate im Zeitraum von 12 Monaten bleiben.

Dazu Artikel 3 der Richtlinie:

Bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen, Wohnwagen, Wassersportfahrzeugen, Sportflugzeugen und Fahrrädern wird je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung Befreiung von den in Artikel 1 genannten Steuern und Abgaben unter folgenden Bedingungen gewährt: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muß aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem der vorübergehenden Einfuhr haben,
bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen;
b) die Verkehrsmittel dürfen im Mitgliedstaat der vorübergehenden Einfuhr weder veräussert noch vermietet oder an einen Gebietsansässigen dieses Staates verliehen werden.

Fahrzeuge, die vorübergehend für touristische Zwecke nach Finnland importiert sind, und dort steuerfrei benutzt werden, dürfen nicht ohne Genehmigung des Finnischen Zolls in Finnland gelassen werden. Als Faustregel gilt, dass vorübergehend nach Finnland mitgenommene Autos müssen mit dem Importeur auch wieder aus dem Land gleichzeitig weggebracht werden, wenn die Person Finnland verlässt.

Was die Verkehrsversicherung betrifft, gibt es dazu auch eine Richtlinie (2009/103/EG) über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht. Das Fahrzeug soll in dem Land versichert werden, wo sein gewöhnlicher Standort ist. Die Definition des Gebietes, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat, ist das Gebiet des Staates, dessen amtliches Kennzeichen das Fahrzeug trägt.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen nützlich sind.

Trotz der schwierigen Steuerangelegenheiten wünschen wir Ihnen viel Spass in Lappland!

Mit freundlichen Grüssen

AUTOLIITTO

Susanna Suokonautio-Hynninen
holly
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#7 Re: Autoüberführung

Beitrag von holly »

Mein Fazit:
Ich meine den Wagen in Deutschland angemeldet lassen und in
Finnland stehen lassen.
Wenn dann fragen sind von der Zollbehörde, dann ist man halt jedes mal selber
hochgefahren.
Nur wegen TÜV muss er halt nach Deutschland zurück.
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flaskx
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#8 Re: Autoüberführung

Beitrag von flaskx »

Interessante Antwort von AUTOLIITTO.

Habe ich das richtig verstanden? Wenn die Antwort AUTOLIITTO stimmt, dann muss das Auto in dem EU Land angemeldet werden, wo man sich persönlich mindestens 185 Tage pro Jahr aufhält. Und die andere EU Richtlinie besagt, ein Auto für touristische Zwecke darf 6 bzw. max 12 Monate steuerfrei nach Finnland eingeführt werden.

Und was ist nach den 12 Monaten? Irgendwie konnte sich der Gesetzgeber nicht vorstellen, das Ferienhausbesitzer (und davon gibt es einige, egal ob in Finnland oder Spanien) das Auto vor Ort stehen lassen möchten.

Oder habe ich das etwas übersehen?
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Tenhola
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#9 Re: Autoüberführung

Beitrag von Tenhola »

Gute Frage von flaskx, was geschieht nach 12 Monaten.
Ich meine der Fall liegt in einer Grauzone und ohne Abklärung beim finnischen Zoll ist wohl keine definitive Aussage möglich.
holly
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#10 Re: Autoüberführung

Beitrag von holly »

Anfrage an den finnischen Zoll.
Da diese Angelegenheiten ziemlich kompliziert sind, lohnt es sich bestimmt, Kontakt direkt mit dem Finnischen Zoll aufzunehmen, E-Mail-Anschrift ist kirjaamo@tulli.fi
Ich hoffe, das ich da eine Auskunft bekomme.
holly
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#11 Re: Autoüberführung

Beitrag von holly »

Tenhola hat geschrieben:Es sind ja immer die speziellen Fälle, welche Fragen aufwerfen.
Bei touristischer Verwendung des Fahrzeugs gilt für Leute mit permanentem Wohnsitz im Ausland bei Autos folgende Regel.
Benutzung des Fahrzeugs während 6 Monaten. In speziellen Fällen kann vom Zoll eine Bewilligung für max. 12 Monate erteilt werden.
Eine detaillierte Angabe der Bestimmungen gibt es hier unter Punkt 1.1.1.
http://www.tulli.fi/en/finnish_customs/ ... 005_en.pdf
Habe ich gefunden, warte aber trotzdem eine Antwort vom finnischen Zoll ab.
holly
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#12 Re: Autoüberführung

Beitrag von Tenhola »

holly hat geschrieben:Habe ich gefunden, warte aber trotzdem eine Antwort vom finnischen Zoll ab.
Da bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn der finnische Zoll ist da sehr genau und die Strafen können sehr hoch sein.
Hatten damals vor 36 Jahren das selbe Problem und wir habe schlussendlich ein altes Auto in Finnland gekauft. Damals war es ja auch noch absolut unmöglich als Ausländer ein Haus zu kaufen, ich hatte aber insofern Glück, dass meine Frau die finnische Staatsbürgerschaft besitzt.
Wäre sicher für das Forum interessant zu wissen, was beim Zoll herausgekommen ist, da solche Fälle immer wieder angesprochen werden.
Leider etwas spät habe meinen Toyota 4X4 vor nicht allzu langer Zeit für 2500 € verkauft.
holly
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#13 Re: Autoüberführung

Beitrag von holly »

Eine Antwort vom finnischen Zoll.
Für Freunde der finnischen Sprache.
Hei,
kiitos viestistäsi.
Maahantullessa ajoneuvosta tehdään käyttöönottoilmoitus Tulliin.
Käytettynä maahantuotavien ajoneuvojen autoverotuksesta Suomessa vastaa Tulli. Autoveroilmotus tehdään viiden päivän kuluessa käyttöönottoilmoituksen vahvistamisesta.
Lisätietoja Tullin sivuilta osoitteesta:

http://www.tulli.fi/fi/yksityisille/aut ... /index.jsp

Maahantuotava ajoneuvo on aina rekisteröintikatsastettava ennen rekisteröintiä. Rekisteröintikatsastuksessa tarvittavista asiakirjoista saatte lisätietoa katsastustoimipaikalta.
Ajoneuvon rekisteröinnin edellytyksenä on autoveron maksaminen ja hyväksytty rekisteröintikatsastus.
Lisätietoja Trafin sivuilta osoitteesta:

http://www.trafi.fi/tieliikenne/ajoneuv ... ahantuonti

Ystävällisin terveisin
Leena Sakko

Liikenteen turvallisuusvirasto (Trafi)
Asiakaspalvelu
asiakaspalvelu (at) trafi.fi
PL 320
00101 Helsinki
puh. 029 534 5100 (pvm/mpm) ma-pe klo 8.00-16.15
faksi 029 534 5095
http://www.trafi.fi

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Tenhola
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#14 Re: Autoüberführung

Beitrag von Tenhola »

Ich weiß ja nicht, was Du genau gefragt hast. Die Antworten vom Zoll, beziehen sich jedenfalls auf einen reinen Autoimport und nicht auf einen touristischen Gebrauch mit all seinen Limiten bezüglich der Zeit. Bei einem Import ist eigentlich alles klar. Das Auto wird vom Zoll eingestuft und entsprechend des Wertes muss die Steuer bezahlt werden.
Auf dieser Seite siehst Du was das an Steuer etwa kostet.
Vielleicht noch eine Bemerkung zum finnischen TÛV. Ältere Autos müssen in Finnland jedes Jahr zum TÛV und zwar in einer bestimmten Zeit.
Probleme könnte es aber mit der Autoversicherung geben. Mir ist bekannt, dass gewisse Versicherungen keine Police abschließen, wenn man keine Wohnadresse in Finnland hat.
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#15 Re: Autoüberführung

Beitrag von flaskx »

Die Internetseite, wo man die Autosteuer findet, Link von Tenhola http://www.tulli.fi/fi/yksityisille/aut ... /index.jsp
ist interessant.
Es werden pro Monat unheimlich viele BMW und Mercedes importiert. Wobei man Mercedes Autos im Verhältnis wenig auf den finnischen Straßen sieht. Werden die Autos weiterverkauft nach Russland?
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