Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Du beabsichtigst Deutschland den Rücken zu kehren und willst lieber in Finnland die Mücken zählen? Das will gut bedacht und vorbereitet sein! Hier kommen auch im "Exil" lebende Deutsche, Schweizer und Österreicher zu Wort.

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holly
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#1 Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Beitrag von holly »

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen den Kauf eines Ferienhauses in Finnland. Dazu hätte ich noch einige Fragen bezüglich Steuern und Gebühren:

Soweit ich informiert bin, sind beim Kauf ca. 4 Prozent vom Kaufpreis an Abgaben zu entrichten.
Aber wie sieht es beim Verkauf aus. Angenommen, wir veräußern das Objekt nach 15 Jahren, mit welchen Abgaben bzw. Steuern wäre aus heutiger Sicht zu rechnen?
Einfaches Beispiel: Kaufpreis € 100.000, Verkaufspreis € 120.000.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
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Tenhola
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#2 Re: Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Beitrag von Tenhola »

Beim Kauf ist eine Steuer (Varainsiirtovero) von 4% auf den Kaufpreis zu bezahlen.

Ein Gewinn bis 30 000 € wird mit 30% und alles darüber mit 34% besteuert.

In Deinem Beispiel sähe das so aus:

120 000 € Verkaufspreis

– 104 000 € Kaufpreis + Steuer beim Kauf (varainsiirtovero)

= 16 000 € Gewinn beim Verkauf

Somit ist eine Steuer von 4 800 € zu bezahlen.

Sollte der Verkauf durch einen Makler stattfinden, können auch dessen Gebühren vom Gewinn abgezogen werden.
holly
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#3 Re: Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Beitrag von holly »

Danke für die Informationen............
Gruß....Holly
holly
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#4 Re: Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Beitrag von holly »

Das habe ich auch noch herausgefunden:
So wie ich das darstellt habe, darf man das nach 10 Jahren versteuern, wenn man nicht in der Lage ist, einen höheren Anschaffungspreis als 40% zu belegen. Ist der höhere Anschaffungspreis belegt, wird dieser auch berücksichtigt.
Wie die Lage nach 9 Jahren ist, wenn man den Anschaffungspreis nicht belegen kann. Dann gilt der gesamte Verkaufspreis als Veräußerungsgewinn und wird mit 30-34% versteuert. Mit Ablauf von 10 Jahren tritt eine Privilegierung ein, weil man ohne Nachweis 40% des Verkaufspreis als Anschaffungspreis ansetzen darf. Es wird also besser, nicht schlechter. In dem von meinem gebildeten Beispiel aber ändert sich gar nichts, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Anschaffungspreis von 104 TEUR belegt wird.
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Tenhola
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#5 Re: Abgaben und Steuern bei Immobilienverkauf

Beitrag von Tenhola »

Bei Anschaffungskosten-Annahme (Hankintameno-olettama) wird bei einem Verkauf unter 10 Jahren 20% und ab 10 Jahren 40% vom Verkaufspreis als Kaufpreis festgelegt.
Dieses Verfahren wird eigentlich nur bei alten Objekten angewendet, welche meist durch Erbschaft in Besitz gelangt sind und der damalige Kaufpreis nicht mehr eruiert werden kann. Es kann natürlich auch angewendet werden, wenn man ein Objekt billig gekauft hat und der Wert außerordentlich zugenommen hat.
Grundsätzlich ist dieses Verfahren nur interessant, wenn die 20%, bzw 40% über dem effektiven Kaufpreis liegen.
Das Steueramt wird diese Verfahren wohl nur zulassen, wenn der Kaufpreis wirklich nicht mehr festgestellt werden kann.
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