Selbstständigkeit in Finnland

Fragen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsmöglichkeiten, Sozial- und Krankenversicherung

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Jolinar
Landkartengucker
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#1 Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von Jolinar »

Hallo zusammen,

Nachdem ich nun 2 mal erfolglos die finnische Botschaft in Deutschland um Beantwortung meiner Fragen gebeten habe, versuche ich es einfach mal auf diesem Weg. Eventuell kennt sich ja von euch wer mit dem Thema aus.
Ich bin selbstständige (Werbe-)Texterin/Autorin, sowie Grafikerin. Arbeite im Homeoffice für internationale Kunden, die ich ausschließlich über das Internet kennen lerne. Im Klartext heißt das, dass ich an keinen festen Ort gebunden bin. Finnland soll schon seit Jahren meine neue Wahlheimat werden; im nächsten Jahr möchte ich diesen Wunsch auch endlich umsetzen.

Meine Frage wäre nun, wie es in Finnland in meinem Fall aussieht.
- Wird Homeoffice, sowie es in Deutschland anerkannt ist, dort auch als "feste" Arbeit angesehen?
- Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung in diesem Fall aus? Die Arbeit bringe ich ja praktisch schon mit.
- Welche wichtigen Punkte sind bei einer Selbstständigkeit in Finnland zu beachten?

Liebe Grüße,
Jolinar
Tammikuu
Mumin Experte
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#2 Re: Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von Tammikuu »

Hallo!

Mir ist Dein Konzept noch nicht so ganz klar ... willst Du in Finnland eine neue Firma gründen oder willst Du Deine deutsche Firma behalten und alles über diese abwickeln, aber nur von Finnland aus arbeiten?
Ich würde mir an Deiner Stelle in Deutschland mal anwaltlichen Rat einholen; es gibt hier ja einige, die sich auf finnisches Recht und somit auch auf solche Fragestellungen (Unternehmensgründungen, Steuern etc.) spezialisiert und Zulassungen für Finnland haben. Oder Dich sonst an jemanden verweisen können, der sich auskennt :wink: .
Ich denke nicht, dass solch eine Beratung Aufgabe der Botschaften ist :) . Die könnten Dir höchstens eine Anwaltliste zur Verfügung stellen, sofern sie eine haben. Ich habe da schon in Botschaften anderer Länder Glück gehabt, wenn ich landeskundige Anwälte benötigt hatte.
Viel Glück!
Jolinar
Landkartengucker
Beiträge: 2
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#3 Re: Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von Jolinar »

Tammikuu hat geschrieben:Hallo!

Mir ist Dein Konzept noch nicht so ganz klar ... willst Du in Finnland eine neue Firma gründen oder willst Du Deine deutsche Firma behalten und alles über diese abwickeln, aber nur von Finnland aus arbeiten?
Sozusagen. Ich arbeite für mich selbst. Keine Mitarbeiter. Ich würde genau die gleiche Arbeit weiter machen, wie ich sie bisher auch gemacht habe. Von Zuhause aus Aufträge der Kunden bearbeiten.

Einen Anwalt zu konsultieren, auf sowas bin ich noch gar nicht gekommen. Wäre eine Möglichkeit, der ich nachgehen würde, wenn ich sonst nicht schlau werden sollte.

Dank dir in jedem Fall schon mal für die Antwort.
Tammikuu
Mumin Experte
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#4 Re: Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von Tammikuu »

Du solltest Dich auf alle Fälle schlau machen, wo Du dann wie steuerpflichtig bist, z.B. wenn Du den Wohnsitz verlegst etc. Ein paar meiner Kollegen machen es ähnlich in anderen EU-Staaten bzw. der Schweiz und sind immer genau am Austarieren, dass es mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen passt. Dies nur mal so am Rande .... :) .
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Tenhola
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#5 Re: Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von Tenhola »

- Wird Homeoffice, sowie es in Deutschland anerkannt ist, dort auch als "feste" Arbeit angesehen?

Homeoffice, ist eigentlich nur eine Frage für das Steueramt. Das heisst wieviel für ein Arbeitsplatz zu Hause abgezogen werden kann.

- Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung in diesem Fall aus? Die Arbeit bringe ich ja praktisch schon mit.

Aufenthaltsgenehmigung im Sinne des Wortes braucht es als EU-Bürger nicht.
Du musst allerdings, damit Du registriert wirst den Nachweis erbringen, ob Du vollumfänglich für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst.


- Welche wichtigen Punkte sind bei einer Selbstständigkeit in Finnland zu beachten?

Willst Du als Privatperson arbeiten oder eine Firma eintragen?
derelch
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#6 Re: Selbstständigkeit in Finnland

Beitrag von derelch »

Aber als texter und Artikelschreiber ist man ein Dienstleister. Erst wenn man ein bestimmtes Einkommen überschreitet muss man als Selbstständig eingetragen sein odr?
man bearbeitet ja nicht nur Aufträge einer Firma ( zumindest meistens) und ist deswegen auch kein angestellter...
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