Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Du möchtest deine finnische Briefmarkensammlung verkaufen oder suchst einen ausgestopften Elch für das Kaminzimmer? Da wirst du nur hier fündig!

Moderatoren: Peter, Sapmi

Antworten
alexio7
Landkartengucker
Beiträge: 2
Registriert: 9. Feb 2015 10:26

#1 Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von alexio7 »

Guten Tag liebe Community!

ich werde von meinem Arbeitgeber für 2 Jahre nach Finnland entsandt. Ich werde dorthin gemeinsam mit meiner Frau und meinem Sohn ziehen.
Wir freuen uns riesig auf das Land sowie die Erfahrung :hurra:
Nur, es gibt wie immer die Umzugsformalitäten, die man selbst klären soll... Es geht konkret um Fragen rund um die Automitnahme :nixkapier:

Ich leg dann mal los und danke euch schon mal für die Unterstützung :wink:
- Dürfen wir für die Dauer der Entsendung das deutsche Kennzeichen behalten ? d.h. das Auto soll solange in Deutschland angemeldet bleiben, bis wir zrurückkehren.
- Wenn das Auto bereits 6 Monate im Besitz meiner Frau ist, kann sie es als Umzugsgut mitnehmen ohne Steuer zu zahlen ?
- Jetzt wird's knifflig: wir haben das Auto erst im November gekauft. Ich soll am dem 1.4 die Arbeit aufnehmen. Die 6 Monate für den Autobesitz verstreichen erst ende Mai.
können wir das Auto im Juni nachträglich steuerfrei einführen ?
- Meine Frau würde zur Not in Deutschland die zwei Monate verbringen, bis die 6 Monate verstrichen sind. Sie möchte mich in der Zeit aber trotzdem besuchen.
Besteht das Risiko, dass die Behörden meine Frau für "umgezogen" erklärt ? Ab wann gilt jemand als umgezogen ? ab dem Tag der Anmeldung in Finnland ?

Ich bin euch für jeden Tip dankbar ! :daumhoch:

Viele Grüße

alexio7
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2630
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#2 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Tenhola »

Dürfen wir für die Dauer der Entsendung das deutsche Kennzeichen behalten ? d.h. das Auto soll solange in Deutschland angemeldet bleiben, bis wir zrurückkehren.

Wohl eher nicht, müsste aber mit dem Zoll abgeklärt werden.

Wenn das Auto bereits 6 Monate im Besitz meiner Frau ist, kann sie es als Umzugsgut mitnehmen ohne Steuer zu zahlen ?

Das geht steuerfrei als Umzugsgut. Das Auto darf jedoch während 2 Jahren nur von im gleichen Haushalt lebenden Personen gefahren werden. Bei einem eventuellen Verkauf vor Ablauf der Frist sind die Steuern fällig. Das wird in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Jetzt wird's knifflig: wir haben das Auto erst im November gekauft. Ich soll am dem 1.4 die Arbeit aufnehmen. Die 6 Monate für den Autobesitz verstreichen erst ende Mai.
können wir das Auto im Juni nachträglich steuerfrei einführen ?

Da wäre ich vorsichtig, vor allem wenn Ihr angemeldet seid.

- Meine Frau würde zur Not in Deutschland die zwei Monate verbringen, bis die 6 Monate verstrichen sind. Sie möchte mich in der Zeit aber trotzdem besuchen.

Sicher die beste Lösung

Besteht das Risiko, dass die Behörden meine Frau für "umgezogen" erklärt ? Ab wann gilt jemand als umgezogen ? ab dem Tag der Anmeldung in Finnland ?

Vor der Anmeldung ist man gewöhnlicher Tourist.

Allgemein kann ich nur sagen, dass die Einfuhr von Autos ziemlich restriktiv gehandhabt wird.
Kommt auch immer etwas darauf an, mit wem man beim Zoll zu tun hat.
alexio7
Landkartengucker
Beiträge: 2
Registriert: 9. Feb 2015 10:26

#3 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von alexio7 »

Hallo Tenhola und danke für die wertvollen Infos/Kommentare !

Welche Frist hat man zur Anmeldung bei der Meldebehörde nach dem Umzug ?
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2630
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#4 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Tenhola »

alexio7 hat geschrieben:Welche Frist hat man zur Anmeldung bei der Meldebehörde nach dem Umzug ?
Bürger der EU (Kernstaaten)
Für die Dauer von drei Monaten kann sich jeder Bürger des EWR in Finnland aufhalten und entweder einer Beschäftigung nachgehen oder eine Arbeitsstelle suchen. Wer sich mehr als drei Monate in Finnland aufhalten will, muss auch als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag ist an die örtlichen Polizeidienststellen des Wohnorts in Finnland zu richten.
Ich würde mich jedoch rasch möglichst anmelden, denn dann hat man die Sozialversicherungsnummer (henkilötunnus) welche man immer wieder mal braucht.
Hier kannst Du mal nachlesen.
Tim
Landkartengucker
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mär 2015 13:40

#5 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Tim »

Hallo alexio7,
ein Freund von mit ist auch voriges Jahr nach Finnland gezogen und hat ebenfalls sein Auto überführen lassen. Er hat damals alles über eine Spedition (antstrans.at) abwickeln lassen und musste sich dabei selbst keinerlei Gedanken mehr machen. Ich würde mich an deiner Stelle einfach einmal bei deiner Spedition über diese Gegebenheiten informieren.

Grüße
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2630
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#6 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Tenhola »

Tim hat geschrieben:Er hat damals alles über eine Spedition (antstrans.at) abwickeln lassen und musste sich dabei selbst keinerlei Gedanken mehr machen.
Finde ich nicht gerade sinnvoll, den die Spedition kostet ja auch einiges und ein Auto kann man ja selbst fahren. Gerade bei Umzug nach Finnland ist die Einfuhr gratis und Kosten fallen nur für den TÜV an.
Auch wenn man später ein Auto aus einem EU-Land bringt, ist der einzige Unterschied, dass man noch Steuern bezahlen muss.
Andreas
Landkartengucker
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mär 2015 06:19

#7 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Andreas »

Hallo alexio,

ich finde auch dass eine Spedition nicht unbedingt nötig ist, ich habe mein Auto auch selber überführt. Allerdings kannst du mit gut 6 Wochen rechnen bis du alle Papiere zusammen hast und alles durch ist.

Wegen den 6 Monaten, im Prinzip darf jeder EU-Bürger (samt seinem Auto) sich für bis zu 3 Mon in einem anderen EU-Land legal aufhalten auch ohne sich anzumelden. D.h. deine Frau könnte mit ihrer Anmeldung einfach abwarten. Wichtig wäre nur dass das Auto tatsächlich auf sie angemeldet ist. Und die Frist der Verkaufssperre bei Einfuhr als Umzugsgut wäre zu beachten, wie bereits gesagt wurde.

In Helsinki und Umgebung laufen tatsächlich Polizisten rum und kontrollieren ob Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen für längere Zeit dort rumstehen (--> Jagd auf Steuervermeider). In anderen Regionen (z.B. in Vaasa, wo ich war) interessiert das niemand, hier könntest du sogar überlegen gar nicht umzumelden...

Sollte es nicht funktionieren mit der Mitnahme als Umzugsgut sind ca. 33% Luxussteuer fällig. Dann solltest du versuchen das Auto anschließend in Finnland wieder zu verkaufen ( --> siehe meinen anderen Beitrag in diesem Forum), Rückführung nach Deutschland wäre wirtschaftlicher Totalschaden.

Weiss jemand ob es eine Möglichkeit gibt die bei der Einfuhr gezahlte Steuer (Autovero) bei Rückführung wieder zurück zu bekommen?
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2630
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#8 Re: Expat: Privates Auto nach Finnland überführen

Beitrag von Tenhola »

Martinassi hat geschrieben:Danke Andreas, genau nach dieser Lösung habe ich eben gesucht ^^
Die Lösung von Andreas tönt gut, nur hat sie einen Hacken und das ist den meisten Leuten nicht bewusst.
Wenn der Mann sich anmeldet und die Frau erst 3 Monate später, darf der Mann das Auto mit ausländischem
Nummernschild in Finnland während den 3 Monaten nicht fahren.
Sollte er in eine Kontrolle kommen, wäre die Steuer fällig.

Es ist ja auch so, dass nach der Registrierung im Fahrzeugausweis ein Vermerk eingetragen wird und es für eine gewisse Zeit nicht ohne Bezahlung der Steuer verkauft werden kann. Ausserdem dürfen während der Sperrfrist nur im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige das Auto fahren.
Nach Ablauf der Sperrfrist wird der Vermerkt nicht automatisch gelöscht, sondern muss beim Zoll beantragt werden.
Antworten

Zurück zu „Dies und das - Was nirgends so richtig hinpasst“