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#1 zollbestimmungen

Verfasst: 9. Jan 2014 09:56
von anwe
hallo !

ich fliege im Februar nach Finnland zu Freunden. Als Gastgeschenk möchte ich Trockenlinsen von der schwäbischen Alb ( ca. 500g) mitnehmen.
Bekomme ich da Probleme, denn es handelt sich ja um ein Lebensmittel..

Kann mich jemand über die Zollbestimmungen aufklären

kiitos

#2 Re: zollbestimmungen

Verfasst: 9. Jan 2014 17:01
von Timo90
Meines erachtens sollte dass ohne Probleme funktionieren :elch:

#3 Re: zollbestimmungen

Verfasst: 9. Jan 2014 22:51
von Lohikäärme
Kann ich mir nicht vorstellen dass sich die Zollbeamten die Gelegenheit entgehen lassen eine solche Delikatesse dauerhaft zu konfiszieren. :razz:

#4 Re: zollbestimmungen

Verfasst: 10. Jan 2014 22:30
von Peter
Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs kann es Probleme geben. Bei bestimmten pflanzlichen Lebensmitteln, z.B. schimmelanfällige oder genveränderte Lebensmittel gibt es ebenfalls Einschränkungen. Linsen kannst du einen ganzen Koffer voll mitnehmen. Für Finnland gelten die allgemeinen Zollbestimmungen der EU. Und danach darfst du Lebensmittel in der Menge des persönlichen Bedarfs mitnehmen. Wieviel das ist, habe ich nirgends finden können. Da mach dir mal keine Sorgen.