Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Wie sieht es aus in Finnlands Innen- und Außenpolitik? Welche Stellung hat FIN innerhalb der EU? Wie hat sich das Land seit seinem Beitritt in die EU 1995 entwickelt? Da gibt es 1000 Fragen für Interessierte - und hoffentlich 1001 Antworten!

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Mielikki98
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#1 Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Mielikki98 »

Hallo,

Soweit ich weiß beträgt die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger in Finnland 3 Monate.
Nun ist aber mein Problem dass ich nächstes Jahr etwa 4 Monate in Finnland unterwegs sein werde. Kann mir vielleicht irgendwer sagen an welche Stelle ich mich wenden muss um das passende Visum zu bekommen? Ich habe zwar schon nachgeschaut, aber unter Visum finde ich immer nur Nicht-EU-Bürger oder aber gleich eine Niederlassungsbewilligung.
Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal!
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Tenhola
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#2 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Tenhola »

Unten siehst Du die Bestimmungen, bei 4 Monaten würde ich mir jedoch keine Gedanken machen.
vorübergehender Aufenthaltsort:

EU-Bürger und Schweizer brauchen für Aufenthalte von unter 3 Monaten weder eine Aufenthalts-, Studien- noch eine Arbeitsgenehmigung.

EU-Bürger und Schweizer, die schon in Finnland sind und sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen finnischen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Eine Arbeitsaufnahme ist für EU-Bürger laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch vorab bei der zuständigen konsularischen vertretung Finnlands beantragt werden.

Anmeldepflicht:

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten, müssen sich bei einer örtlichen Polizeistation registrieren lassen.
Mielikki98
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#3 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Mielikki98 »

Super, vielen Dank!
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Seebär
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#4 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Seebär »

Hallo Mielikki98,

hat bei mir ebenfalls super funktioniert :D

Viele Grüße

Seebär
Emaille
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#5 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Emaille »

Du kannst ja, sofern du noch einen Wohnsitz in DE hast, auch einmal ausreisen und direkt wieder einreisen innerhalb dieser 4 Monate. Bei 4 Monate würde ich mir grundsätzlich erstmal keinen Kopf machen. Falls du länger dort sein solltest, musst dich eben bei der Stadt/örtlichen Polizei registrieren
Consuela
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#6 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland

Beitrag von Consuela »

Das mit dem Aus- und Einreisen ist ein guter Tipp, aber ne Anmeldung sollte ja auch kein Problem sein. So ist man klar auf der sicheren Seite ;)

LG
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