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#16 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 30. Nov 2005 22:15
von Akku-Ankka
Übrigens:
Naali schrieb am 29.11.2005 22:52
akzeptiert wird zum Beispiel Heirat, eheähnliche Gemeinschaft, sonstige Familienangelegenheiten, anerkannter Asylsuchender
Entweder man wird politisch oder sonst irgendwie verfolgt - trifft für mich nicht zu
Oder man hat Glück und hat schon Familie in Finnland - trifft leider auch nicht zu
Oder man muss sich ein nettes Mädel/Mann suchen...
Gibts denn eventuell noch andere Möglichkeiten, wenn man sich nicht gerade an eine Finnin/einen Finnen heranmachen will? Das ist nämlich sonst irgendwie so... schmarotzerig :thumbsd:
#17 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 1. Dez 2005 00:14
von Villiruusu
Akku-Ankka schrieb am 30.11.2005 21:59
Nimm doch nicht gleich das Schlimmste an
Kein Mensch redet von Schwindel, sondern nur über den Gedanken, eventuell einen Schritt zu tun, mit dem man sonst wohl noch gewartet hätte. All das muss natürlich reiflich überlegt werden...
Doch wenn es gewisse Vorteile bringt, und man bereit ist, sich darauf einzulassen - warum nicht? Wenn es allerdings so oder so nichts bringt, muss man es ja nicht überstürzen. Deswegen die vielen Fragen. ;)
Ich habe es auch nicht so gemeint, ich meinte nur, dass man in FIN lieber keine Probleme mit Kela haben soll, da sie eigentlich über so vieles (Studiengeld, Wohngeld, Kindergeld etc.) in FIN entscheiden... Und ich habe leider eigene böse Erfahrungen gemacht, als die vor ein paar Jahren das Studiengeldsystem etwas geändert haben. Sie wussten selber nicht mal genau, wie das alles laufen soll, und konnten den Studierenden leider auch nicht richtig darüber informieren. Dafür musste ich dann bezahlen: Hatte für zwei Monate zu viel Studiengeld bekommen, musste aber 2 1/2-3 mal soviel zurück bezahlen. Bei mir war es sogar noch "wenig", manche KommilitonInnen mussten noch das zwei- oder dreifache zurückzahlen. War wirklich keine nette Sache. Heute ist dieses Problem schon beseitigt, aber mit dem Zurückzahlen sind sie sehr genau und auch ziemlich streng (gut, man durfte in Raten zurückzahlen, aber mehr Flexibilität war dann auch nicht drin).
Wenn man verheiratet ist, wird dann das Einkommen der Partnerin/des Partners auch Einfluß auf einige Sachen (wie z.B. auf das Wohngeld) haben. Wenn die/der andere auch studiert, ist es meistens kein Problem, aber falls sie/er arbeitet, dann kann das Wohngeld sogar ganz ausfallen, und man muss nur mit dem Studiengeld klar kommen. (Oder Kredit aufnehmen, oder nebenbei arbeiten gehen).
#18 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 1. Dez 2005 06:53
von sunny1011
Villiruusu schrieb am 01.12.2005 01:14
Ich habe es auch nicht so gemeint, ich meinte nur, dass man in FIN lieber keine Probleme mit Kela haben soll, da sie eigentlich über so vieles (Studiengeld, Wohngeld, Kindergeld etc.) in FIN entscheiden...
Villiruusu schrieb am 01.12.2005 01:14
Sie wussten selber nicht mal genau, wie das alles laufen soll, und konnten den Studierenden leider auch nicht richtig darüber informieren. Dafür musste ich dann bezahlen: Hatte für zwei Monate zu viel Studiengeld bekommen, musste aber 2 1/2-3 mal soviel zurück bezahlen. Bei mir war es sogar noch "wenig", manche KommilitonInnen mussten noch das zwei- oder dreifache zurückzahlen. War wirklich keine nette Sache. Heute ist dieses Problem schon beseitigt, aber mit dem Zurückzahlen sind sie sehr genau und auch ziemlich streng (gut, man durfte in Raten zurückzahlen, aber mehr Flexibilität war dann auch nicht drin).
Kommt mir sehr bekannt vor :rolleyes:
Das sie keine Ahnung haben, ist ja keine Ausnahme. Wie soll das gehen, dass man das da Mehrfache zurückzahlen sollte? ?( Ich kenn das nur so: in Deutschland legt man Widerspruch ein, in Finnland zahlt man... Finanzamt und Kela scheint hier heilig zu sein und jeder nimmt es so hin.
#19 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 1. Dez 2005 10:27
von Villiruusu
sunny1011 schrieb am 01.12.2005 06:53
Das sie keine Ahnung haben, ist ja keine Ausnahme. Wie soll das gehen, dass man das da Mehrfache zurückzahlen sollte? ?( Ich kenn das nur so: in Deutschland legt man Widerspruch ein, in Finnland zahlt man... Finanzamt und Kela scheint hier heilig zu sein und jeder nimmt es so hin.
Die hatten die Einkommensgrenzen eingeführt, oder das System halt, dass man selber dafür verantwortlich wurde. Wenn man zu viel verdient hatte, musste man sowohl das Studien- und Wohngeld zurückzahlen, mit Zinsen natürlich, UND noch die "übergehenden" Verdienste! Wir haben natürlich alle heftig da reagiert, da sie viel zu spät die "Erneuerung" eingeführt hatten und der Frist war eigentlich auch zu kurz. Außerdem fanden wir es nicht richtig, dass sie auch unsere Verdienste dann noch abkassierten, war aber wirklich überhaupt nichts zu machen... Danach hatten sie auch das System nochmal geändert und jetzt läuft es ja einigermaßen ok. Hatte natürlich nur Pech, dass ich genau in diesem Jahr dann Nebenjob bekommen hatte und dabei ca. 3500 Finnmark zu viel verdient hatte, musste dafür dann fast 10 000 zurückzahlen... [img]mad.gif[/img]
#20 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 1. Dez 2005 16:17
von Naali
Ich hatte auch mal zuviel Studiengeld bekommen..naajaaa..habs zwar gemerkt, aber nix gesagt *g* Ein paar Monate später fiel es ihnen dann doch auf und ich musste es zurückzahlen. Aber nur den Betrag, der zuviel war..nicht das Doppelte oder so. Mittlerweile mache ich nebenberuflich eine Weiterbildung und bin eigentlich ganz froh, nix mehr mit der Kela (Papiiiierkram) zu tun zu haben.
Wiederspruch hätte ich auch einlegen können (war sogar ein extra Bogen dabei

) aber ich habe es gelassen. Sie waren natürlich im Recht.. ;(
@Aku-Ankka: Meine Freunde sind aus Syrien, aus dem Iran, aus der Schweiz und aus Deutschland. Sie alle waren unter 2 Jahre in Finnland.
Bei "Halbfinnen"/"Halbdeutsche" (wie auch immer *g*) zählt die Staatsangehörigkeit. Hat man als Deutsch-Finne beide, wird man im jeweiligen Land wie ein ganz normaler Staatsangehöriger behandelt. Hat man als Deutsch-Finne in Finnland jedoch nur die deutsche, dann gilt alles wie bei einem EU-Ausländer.
#21 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw
Verfasst: 7. Dez 2005 20:29
von Akku-Ankka
So...
Nu würde mich aber mal noch interessieren, wie ich auf die 2 Jahre komme. Gibt's da ne Regelung für nichtverheiratete/-verbändelte Nichtfinnen, in der irgendwas mit 2 Jahren steht?