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#16 Re: Sommerhütte in Finnland verwalten
Verfasst: 21. Feb 2024 14:27
von luxalex
Ich spiele seit längerem mit dem Gedanken, ein sog. Balkonkraftwerk (Solar) zu installieren. Allerdings rechnet sich das kaum, da die tatsächlichen Stromkosten, wie von euch beschrieben, lächerlich klein sind und man umgekehrt ja auch nicht auf den Anschluss verzichten möchte oder kann. Gerade im Winter, wenn es kaum Tageslicht gibt.
Trotzdem könnte so ein Balkonkraftwerk ganz "nett" sein - als "Spielerei" und auch als Backup, wenn mal wieder ein Baum auf die Leitung fällt. Daher die Frage: Kennt sich jemand mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Finnland aus? Kann ich so ein Balkonkraftwerk einfach in Betrieb nehmen, oder muss ich das anmelden bzw. darf ich das überhaupt?
#17 Re: Sommerhütte in Finnland verwalten
Verfasst: 21. Feb 2024 16:33
von Tenhola
Wenn Du eine eigenständige Anlage installierst sehe ich keine Probleme. Sollte die Anlage jedoch ins bestehende Stromnetz integriert werden, muss das durch einen Fachmann ausgeführt werden.
Das habe ich im Netz gefunden:
„Ein Solarkraftwerk, das an das Stromnetz angeschlossen werden kann, kann man nicht selbst installieren, denn der Anschluss der Solarmodule an das heimische Stromnetz kann nur von einem Elektrofachmann durchgeführt werden“
#18 Re: Sommerhütte in Finnland verwalten
Verfasst: 8. Jul 2024 13:39
von Juergenhermann
Hier einmal im Nachtrag Informationen zu Steuern, die für die Sommerhütte anfallen. Demnächst ist die Grundsteuer fällig, die betragt für 2 Hütten und das Grundstück 630 €. Immerhin mehr, als man im Durchschnitt in Deutschland für ein Einfamilienhaus zu zahlen hätte. Zusätzlich gibt es auch noch eine Art Straßensteuer (95€ pro Jahr).
#19 Re: Sommerhütte in Finnland verwalten
Verfasst: 8. Jul 2024 18:15
von Tenhola
Grundsteuern variieren von Ort zu Ort. In Gebieten mit vielen Ferienhäuser ist die Steuer meistens höher. Ich mag mich noch gut an unsere Grundsteuer in der Gemeinde Inari erinnern. Da wir nicht in Lappland wohnten, zahlten wir wesentlich mehr. Zusätzlich kam noch ein Aufschlag, weil wir damals im Ausland wohnten. Straßengebühr (tiehoitomaksu) fällt an, wenn die Straße nicht vom Staat/Gemeinde unterhalten wird. Ich bezahlte an meinem früheren Wohnort 300€/Jahr wobei für Ferienhäuser nur ca. 100€ verrechnet wurden.
#20 Re: Sommerhütte in Finnland verwalten
Verfasst: 13. Nov 2024 12:56
von Juergenhermann
So langsam hab ich einen ganz guten Überblick, über die Anforderungen und Kosten, die sich mit der Sommerhütte in Finnland stellen und ergeben, bekommen. Strom- Stromanschluss und Grundsteuer haben wir ja zuvor ausgiebig diskutiert. Strom beziehen wir ja von Vattenfall, was bislang auch problemlos funktioniert. Die Preise für den Strom wirken sich ja aufgrund des geringen Verbrauches so gut wie gar nicht nicht aus.
Zusätzlich zu den zuvor diskutierten Aufwendungen kommen noch die Gebäudeversicherung (340 € pro Jahr) und Müllgebühren (42 € pro Jahr). Wobei die Müllgebühren nun tatsächlich für etwas Irritation sorgen. Das Grundstück besteht offiziell laut Grundbuchantrag aus 2 Grundstücken. Auf einem Grundstück steht die Hütte von Mummo und Vari, die wir nur noch als Saunahütte nutzen. Auf dem anderen Grundstück dann die eigentliche Sommerhütte, die wir bewohnen. Das hat zur Folge, dass wir auch zweimal Müllgebühren zahlen müssen, obwohl im Prinzip nur eine Hütte bewohnt wird. Unseren Argumenten gegenüber ist die Gemeinde (bislang) nicht aufgeschlossen. Sie bestehen darauf, dass wir doppelt zahlen. Die einzige Möglichkeit, die wir hätten, wäre über einen Antrag beim Landvermessungsamt (Maanmittauslaitos), diese Grundstücke zusammenzufassen. Für die dafür anfallenden Gebühren können wir dann aber etwa 20 Jahre den Müll finanzieren.
Aber aller Aufwand lohnt sich. Wir haben in diesem Sommer eine wunderbare Zeit in der Hütte verbracht.