#31 Re: Strafzettel bezahlen?
Verfasst: 2. Okt 2007 17:18
Drei Kilometer in der Stunde muss die Polizei in ganz Finnland in Zukunft von der gemessenen Geschwindigkeit abziehen. Das ist die Folge eines Gerichturteiles aus Mariehamn. Das Tingsrätt der Inselhauptstadt gab einen Angeklagten Recht, der die Messgenauigkeit von Radargeräten in Frage stellte.
Das Gericht in Mariehamn befreite den Angeklagten Michael Björklund von dem Vorwurf der groben Gefährdung der Verkehrssicherheit (grovt äventyrande av trafiksäkerheten). In einem wegweisenden Urteil sprachen die Richter ihn frei, welches seit Vorgestern für ganz Finnland wegweisend ist, da Landschaftsanwalt (åländischer Staatsanwalt) Jens-Erik Budd entschied, nicht gegen das Urteil vorzugehen.
Mit diesem Urteil verändern sich die Bedingungen für Radarkontrollen nicht nur in Åland, sondern in ganz Finnland. Die Richter stellten fest, dass das Radar eine Messungenauigkeit von +1,5 bis - 2,8 km/St. aufweist. Die Polizei muss deshalb etwa 3 km pro Stunde von der gemessenen Geschwindigkeit abziehen.
Landschaftsanwald Jens-Erik Budd hätte dieses Urteil anfechten können, entschied sich jedoch dagegen, weil niemand eine Messungenauigkeit der Radargeräte abstreiten könne.
Das Gericht in Mariehamn befreite den Angeklagten Michael Björklund von dem Vorwurf der groben Gefährdung der Verkehrssicherheit (grovt äventyrande av trafiksäkerheten). In einem wegweisenden Urteil sprachen die Richter ihn frei, welches seit Vorgestern für ganz Finnland wegweisend ist, da Landschaftsanwalt (åländischer Staatsanwalt) Jens-Erik Budd entschied, nicht gegen das Urteil vorzugehen.
Mit diesem Urteil verändern sich die Bedingungen für Radarkontrollen nicht nur in Åland, sondern in ganz Finnland. Die Richter stellten fest, dass das Radar eine Messungenauigkeit von +1,5 bis - 2,8 km/St. aufweist. Die Polizei muss deshalb etwa 3 km pro Stunde von der gemessenen Geschwindigkeit abziehen.
Landschaftsanwald Jens-Erik Budd hätte dieses Urteil anfechten können, entschied sich jedoch dagegen, weil niemand eine Messungenauigkeit der Radargeräte abstreiten könne.