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#91 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 11. Dez 2005 13:08
von sunny1011
Naali schrieb am 11.12.2005 13:41
Ich war vor einigen Tagen nun selbst beim Steueramt (Lahti), da ich dort etwas zu erledigen hatte. Habe rein aus Interesse auch wegen der Au-Pair/Steuersache nachgefragt. Es ist wohl so, dass es Ermessensache ist. Die Antwort vom Steueramt war, dass Au-Pairs keine normalen Arbeitnehmer sind, sondern es eher ein Austausch ist. Somit müssen sie keine Steuern bezahlen.
Wenn ein anderes Steueramt aber meint, es sind normale Arbeitnehmer (angestellt eben als Kinderpfleger, Haushaltshilfe oder so..die müssen nämlich Steuern bezahlen..als Arbeitnehmer eben) ist es wohl eben auch legal. Ermessensache eben..
edit: Diese Antwort (keine Steuern) hat Sanna-Tanija, die ja gerade Au-Pair hier ist, auch von ihrem Steueramt bekommen.
Damit muss man sich als Au-Pair nicht zufrieden geben: mit Ermessenssachen :rolleyes: . Steuersätze und Einkommen sind harte Zahlen. Da kann sich alles anhand von Tabellen entscheiden, nicht nach Launen oder Unwissen der Beamten. Auch wenn ein Widerspruch nicht so üblich (wie in Deutschland ;) ) ist, sollte man das dennoch tun, wenn man mit der Entscheidung nicht zufrieden ist, oder sich bei entsprechenden Institutionen wie Arbeitsamt oder eu.int beraten lassen. Ermessensachen kommen ebenfalls bei Kfz-Steuern und Aufenthaltsegenehmigungen vor, und das ist aus meiner Sicht nicht richtig. Dafür gibt es Gesetze, Richtlinien und Abkommen.
#92 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 11. Dez 2005 17:38
von Naali
War von mir auch als Ansatzpunkt gedacht. Die Gesetzeslage ist sehr undurchsichtig (was ist ein Au-Pair..für manche ist es ein Austausch..für manche ein Arbeitsverhältnis á la Haushaltshilfe) und so hat man gute Chancen seine sache zu erklären. Das hat Sanna z.B. gemacht. Erst bekam sie einen allgemeinen Hinweis, dass sie als Au-Pair (= Haushaltshilfe) steuerpflichtig ist. Sie hat aber ihre Lage nochmal genau erklärt (sie kam nicht nach Finnland um zu arbeiten..sie möchte Land und Leute kennenlernen, lebt bei einer Familie und hilft dort..und bezieht auch nur ein Taschengeld) und so bekam sie als Antwort, dass dies kein normales Arbeitsverhältnis sei und somit eben nicht steuerpflichtig.
Man sollte auf jeden Fall seine Lage erklären..der Begriff "Au-Pair" ist vielleicht einfach zu weitgefächert. Wenn man erklärt, was man genau als Au-Pair macht und warum man im Land ist, sieht die Sache ganz anders aus.
#93 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 11. Dez 2005 18:35
von sunny1011
Das meine ich auch Naali. Erstmals wenn es um die Berufsgruppe geht und dann, ob es in Finnland sowas wie die damalige 560 DM Basis (steuerfrei) wie in Deutschland gibt. Das weiss ich leider nicht, aber grundsätzlich ist die Steuer nach der Einkommensgrenze berechnet (d.h. jede Änderung und Überschreitung meldet man dem Amt) und es müsste einen Mindestversorgungssatz geben und ich schätze mal, dass Au-Pairs nicht drüber sind. ?(
#94 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 11. Dez 2005 19:52
von Akku-Ankka
Doch, sind sie. Weil, wie schon erwähnt, Vergünstigungen wie freie Kost und Logis zum Gehalt dazugerechnet werden, und dass nicht zu knapp.
#95 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 28. Mär 2006 14:14
von Gast_
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#96 Re: Generelle Au Pair-Regelungen
Verfasst: 28. Mär 2006 14:18
von hullu poro
Meine Gasteltern haben mich gefragt, ob ich noch ein Jahr bleiben möchte, demnach überlege ich momentan auch, da ich mir ja immer noch nicht sicher bin wegen Studium etc...
Also, ich glaube nicht, dass das nicht geht ?( Habe ich noch nie gehört und du zahlst doch auch Steuern, oder nicht? Denn sonst könnte man ja noch argumentieren, dass 2 Jahre die übliche Dauer überschreitet und somit die Steuerfreiheit im Sinne des "Kulturaustausches" nicht mehr gewährleistet wird...
Ansonsten mach das für mich wenig Sinn ?( ?(