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#1 Führerschein
Verfasst: 7. Dez 2008 16:38
von OceanSoul05
Hallo
Ich bin ja nächstes Jahr August in Finnland als Au-Pair.. meinen Führerschein hab ich mit 17.. und nächstes Jahr August bin ich 17 und jetzt meine Frage:
Darf man in Finnland mit 17 (mit Führerschein:)) auch mit begleitung fahren so wie es in Deutschland hier ist, z. B. mit einem Elternteil?
Thanks in advance 
Lissy
#2 Re: Führerschein
Verfasst: 7. Dez 2008 19:37
von Peter
Nein, hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung, die nur in Deutschland gilt. In Finnland gilt die allgemeine EU-Regelung, also erst mit 18 Jahren. Sonderregelungen wie in Schweden und Norwegen gibt es da nicht. Wie ich jetzt gerade lese, gibt es in den besagten beiden Ländern für 16- und 17-Jährige die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Übungsfahren zu beantragen. Und wenn Finnland eine Sonderregelung für 17-Jährige einführen würde, würde diese eben nur für finnische Staatsbürger gelten. Schließlich gilt die deutsche Sonderregelung Führerschein mit 17 auch nur für deutsche Staatsbürger.
Führerschein in er EU
#3 Re: Führerschein
Verfasst: 7. Dez 2008 20:28
von OceanSoul05
Oh.. ok danke
Aber es macht nichts wenn ich den Führerschein schon habe oder? Nicht das ich dann nicht nach Finnland rein darf
#4 Re: Führerschein
Verfasst: 8. Dez 2008 08:18
von riksu
OceanSoul05 hat geschrieben:Oh.. ok danke
Aber es macht nichts wenn ich den Führerschein schon habe oder? Nicht das ich dann nicht nach Finnland rein darf
auch wenn da ein lachender smiley ist - was hat der führerschein mit der einreise zu tun??? nix!
#5 Re: Führerschein
Verfasst: 8. Dez 2008 10:30
von kukkuluuruu
An sich hat es nichts damit zutun (Einreise und Führerschein), aber in diesem Fall schon!
So dürfte sie ja bis zur Grenze selber mit dem Auto fahren, aber ab Finnland, muss das dann ihr Beifahrer tun.
Echt lustig. haha.
#6 Re: Führerschein
Verfasst: 9. Dez 2008 10:38
von Finnland-Elch
@OceanSoul05 ich will dich ja jetzt nicht ins Dilemma bringen, aber ich bin sei 1970 nach Finnland in den
Urlaub gefahren, jeweils 4 bis 5 Wochen, und dabei bisher ein Mal von der Polizei kontrolliert worden,
Dies kann jedoch bei Dir völlig anders sein ;o))
#7 Re: Führerschein
Verfasst: 9. Dez 2008 11:07
von sunny1011
Ich finde Polizei superselten hier, eher Razzias und an den bestimmten Tagen Trunkenheitsfahrer oder Raser zur Kasse zu bieten. Etwas mehr könnte nicht schaden, besonders Mobiltelefonierer müssten härter bestraft werden. Fremde Kennzeichennummern werden allerdings regelmässig unter die Lupe genommen, aber dann wohl eher die russischen Schlepper. Übrigens, was gilt denn eigentlich, wenn einer nur Tourist ist, die Altersgrenze des Gastlandes oder die Berechtigung des Heimatlandes? Das kommt mir etwas spanisch vor, schliesslich hat derjenige eine Prüfung abgelegt und für die war er nach eigenem Recht berechtigt und ist berechtigt Autofahrer. Heisst es, man darf in Finnland vor dem 18 Geburtstag keinen Führerschein bekommen kann oder dass keiner unter 18 in Finnland fahren darf. Dann müssten sie ebenfalls Rentner im Hüttenurlaub zum Gesundheitscheck zum Terveyskeskus. Hm...
#8 Re: Führerschein
Verfasst: 9. Dez 2008 13:26
von Tenhola
@sunny1011, wenn Du den Link von Peter gelesen hättest, wuerden sich Deine Ausfuehrungen eruebrigen.

#9 Re: Führerschein
Verfasst: 9. Dez 2008 23:21
von sunny1011
Hab ich nicht (erst jetzt)

aber der Artikel beruft sich trotzdem eindeutig auf die Ansässigen (wann man Führerschein machen darf) und nicht, dass man als Gast, der nach dem Recht seines Landes einen Führerschein besitzt, nicht fahren darf. Die Lösung würde mich interessieren.
#10 Re: Führerschein
Verfasst: 10. Dez 2008 00:02
von Peter
Andere Länder andere Sitten - und Gesetze!
Du kannst doch nicht einfach deutsches Recht nach Finnland übertragen sunny. Wie schon gesagt, die deutsche Führerscheinregelung mit 17 in Begleitung eines Erwachsenen ist eine rein deutsche Regelung die nur für deutsche Bürger in Deutschland gilt. Diese Regelung gilt selbst für beispielsweise türkische oder libanesische Mitbewohner in Deutschland nicht, wenn sie nicht über einen deutschen Pass verfügen.
Anders würde es sich verhalten, wenn es sich bei dieser Führerscheinregelung um EU-Recht handeln würde. Ich gehe noch mal einen Schritt weiter: Wenn in Finnland die Regelung gelten würde, dass dort der Führerschein erst mit 19 Jahren erworben werden kann, dürfte ein ausländischer Führerscheinbesitzer nicht am Steuer eines Autos in das Land einreisen. Da Finnland aber Mitglied der EU ist, wäre in diesem fall wohl längst eine Angleichung an das europäische Recht erfolgt.
#11 Re: Führerschein
Verfasst: 10. Dez 2008 00:06
von Tenhola
Nach meiner Information gelten diesbezueglich die Gesetze des Landes.
Es ist ja auch so, dass man in Finnland mit Spikes fahren darf und in Deutschland ist es verboten.
#12 Re: Führerschein
Verfasst: 10. Dez 2008 00:18
von Peter
Genau. Deshalb müssen Finnen, wenn sie aus dem tief verschneiten Norden Finnlands mit Spikesreifen am PKW nach Deutschland anreisen sollten, spätestens im deutschen Fährhafen die Reifen wechseln.
#13 Re: Führerschein
Verfasst: 10. Dez 2008 06:35
von sunny1011
Peter hat geschrieben:Du kannst doch nicht einfach deutsches Recht nach Finnland übertragen sunny.
Tue ich auch nicht - Gott sei dank nicht

. Was wird mir hier alles angehängt
Driving licences issued in another EU or EEA country and interim driving licences issued in the Nordic countries entitle the holder to drive motor vehicles in Finland equivalent to those indicated on the non-Finnish licence. The driver must be at least 18 years old. The right to drive is valid regardless of whether the person is in Finland as a tourist or residing permanently.
Das Recht verlangt das Alter, gefunden. Da ist wieder Deutschland grosszügig oder was gilt dann für die Türken?
Peter hat geschrieben:Diese Regelung gilt selbst für beispielsweise türkische oder libanesische Mitbewohner in Deutschland nicht, wenn sie nicht über einen deutschen Pass verfügen.
Da sehe ich eine Parallelle: wenn ein Türke in Deutschland ist, da gelten keine türkischen Gesetze (hoff ich zumindest). Dies steht schon in Widerspruch zu dem finn. Fall.
Peter hat geschrieben:Ich gehe noch mal einen Schritt weiter: Wenn in Finnland die Regelung gelten würde, dass dort der Führerschein erst mit 19 Jahren erworben werden kann, dürfte ein ausländischer Führerscheinbesitzer nicht am Steuer eines Autos in das Land einreisen. Da Finnland aber Mitglied der EU ist, wäre in diesem fall wohl längst eine Angleichung an das europäische Recht erfolgt.
Sinn macht es nicht wirklich, wenn das Recht rein von dem Besitz des Führerscheins abgeleitet wird, denn wenn ein Rentner runter von der Fähre kommt und mit seinen 71 Lenzen den finnischen Sommer geniessen möchte, ist sein Lappen ungültig? Sicher nicht. Aber über 70 braucht man einen Gesundheitscheck, in D ist sowas neu oder noch überhaupt nicht in Kraft. Jedenfalls früher waren sie unbefristet. Meiner wurde aber natürlich automatisch dem finn. angeglichen, weil ich hier lebe.
#14 Re: Führerschein
Verfasst: 10. Dez 2008 17:15
von Tenhola
sunny1011 hat geschrieben:
Sinn macht es nicht wirklich, wenn das Recht rein von dem Besitz des Führerscheins abgeleitet wird, denn wenn ein Rentner runter von der Fähre kommt und mit seinen 71 Lenzen den finnischen Sommer geniessen möchte, ist sein Lappen ungültig? Sicher nicht. Aber über 70 braucht man einen Gesundheitscheck, in D ist sowas neu oder noch überhaupt nicht in Kraft. Jedenfalls früher waren sie unbefristet. Meiner wurde aber natürlich automatisch dem finn. angeglichen, weil ich hier lebe.
Es ging ja hier eigentlich um das Minimalalter.
NB. Der
fin. Fahrausweis ist bis zum 70 Altersjahr gueltig und muss dann verlängert werden (Gesundheitscheck).
Der erste Gesundheitscheck findet uebrigens schon mit 60 Jahren statt.