Seite 1 von 1

#1 jagdgesetz?

Verfasst: 29. Jun 2009 22:41
von Trapper
Hallo zusammen.

Ich bin neu hier und habe doch gleich mal die erste Frage.
Es geht mir um das Jagdgesetz in Finnland.
Wie sieht es damit aus. Benötigte ich in Finnland zur Jagdausübung genauso wie in Deutschland einen Jagdschein oder ähnliches?

Wenn ich das richtig weiss, wird das ganze Thema in Finnland etwas lockerer gesehen als hier, aber ich weiss es halt nicht ganz genau.


Ich würde mich gerne über ein paar interessante Antworten freuen.

In diesem Sinne ...

#2 Re: jagdgesetz?

Verfasst: 30. Jun 2009 05:44
von sunny1011
Hallo,

Infos zu "Metsästäjätutkinto" (Jägerdiplom, ist ja PISA!) gibt es leider nur auf Finnisch und Schwedisch http://www.riista.fi/?group=00000135&mag_nr=8

Zugelassene Vereine organisieren eine Prüfung, für die man (fin/schwe) hier http://www.riista.fi/metstutkinto/ üben kann. Möglicherweise gibt es (vielleicht in Helsinkigegend ein englischsprachiges Angebot?).

http://www.suomi.fi/suomifi/english/sub ... index.html

Ein Vorbereitungskurs von 12 Std. kann man lt. der Quelle ebenfalls in Anspruch nehmen, die Prüfung besteht lt. Quellen aus 60 multiplechoice Fragen und Bildfragen. Man darf nur 8 Fehler haben, Deutsche empfinden jedoch den ganzen Ablauf (sofern man der Sprache mächtig ist) als leicht. Für die Bildaufgaben und weitere Fragen gibt es eine Buchausgabe "METSÄSTÄJÄN OPAS " (Jägerführer).

Locker ist schon der richtige Ausdruck... Allerdings weiss ich nicht, inwiefern sich die Einschränkungen im Waffengesetz wegen der finnischen Schulamokläufe neulich verschärft haben.

#3 Re: jagdgesetz?

Verfasst: 30. Jun 2009 08:01
von Sapmi
Ich hab schon mehrfach gelesen, dass es nur geht, wenn man eine Einladung zur Jagd aus Finnland vorlegen kann.

#4 Re: jagdgesetz?

Verfasst: 30. Jun 2009 10:01
von sunny1011
Aha, jetzt Spezialfall Ausländer (mal wieder :roll: )...

#5 Re: jagdgesetz?

Verfasst: 30. Jun 2009 12:02
von Tenhola
sunny1011 hat geschrieben:Aha, jetzt Spezialfall Ausländer (mal wieder :roll: )...
Es ist eigentlich so, dass man als Ausländer fuer die Jagd in den meisten Ländern eine Einladung haben muss. Das kommt daher, dass die Jagd in vielen Fällen vom Grundbesitz abhängt, bzw. Jagdgruppen die Jagd fuer ein bestimmtes Gebiet gepachtet haben. Mein Schwager zB. geht selber nicht auf die Jagd hat aber seine Ländereien einer Jagdgruppe verpachtet. Auch ein Finne braucht eine Einladung zur Jagd, wenn er nicht einer Jagdgruppe angehört oder eventuell selber im Besitz eines Jagdgebietes ist. Hat also nichts mit "Spezialfall Ausländer" zu tun.
Man unterscheidet ja grundsätzlich zwischen Patent- und Pachtjagd. Dies gilt uebrigens auch fuer die Fischerei.
Etwas einfacher ist es hier mit der Entenjagd.

#6 Re: jagdgesetz?

Verfasst: 30. Jun 2009 20:28
von Trapper
Hallo und besten Dank für eure Antworten.

Es geht mir hierbei nicht darum, dass ich mal in Finnland jagen möchte, sondern im Falle, wenn ich nach Finnland gehe, möchte ich dort natürlich auch der Jagd nachgehen (insofern dies Möglich ist).
Wenn ich das mit den Bildfragen, ..., richtig verstanden habe, hört es sich im Gegensatz zu Deutschland wirklich einfach an .

Also habt nochmal besten Dank.


Trapper