Habe eine Antwort erhalten von AUTOLIITTO
Hei,
Kiitos viestistänne.
Ohessa kollegani vastaus kysymykseenne saksaksi - minä kun osaan saksaa vain vähän.
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Sehr geehrter Herr Hollmann,
Wir gehen davon aus, dass Sie ein Mitglied des ADAC sind, denn normalerweise beantworten wir Anfragen dieser Art nur für unsere eigenen Mitglieder oder von Mitgliedern unserer ausländischen Schwestern-Clubs.
Um Ihnen ganz präzise antworten zu können, müssten wir wissen, ob Ihr Auto ein Pkw (Klasse M1) oder etwas Anderes ist. Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Finnland eine sehr hohe Automobilsteuer hat. Diese Steuer ist eine Art Zulassungssteuer, denn ohne diese Steuer zu bezahlen, ist es nicht möglich, einen Pkw oder ein Motorrad in Finnland zuzulassen.
Eine andere Sache ist, ob Sie überhaupt in Finnland das Auto zulassen sollen. Finnland hat die Bestimmungen der „EU-Umzugsrichtlinie“ umgesetzt, also die Richtlinie 2009/55/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Verbringung persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat. Nach dem Artikel 6 der Richtlinie gilt als „gewöhnlicher Wohnsitz“ der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Nach EU-Recht soll das Auto dort zugelassen sein, wo der ständige Wohnort des Autobesitzers ist.
Da diese Angelegenheiten ziemlich kompliziert sind, lohnt es sich bestimmt, Kontakt direkt mit dem Finnischen Zoll aufzunehmen, E-Mail-Anschrift ist
kirjaamo@tulli.fi
Der Zoll veröffentlicht monatlich Tabellen, die zeigen, wieviel Automobilsteuer für die nach Finnland importierten Autos bezahlt worden ist, hier z.B. März 2016:
http://www.tulli.fi/fi/yksityisille/aut ... 677938.pdf
(das Wort Autovero, auf Schwedisch. Bilskatt bedeutet Automobilsteuer,
Käyttöönottopäivä = Datum der ersten Ingebrauchnahme,
Ajokm = Fahrleistung,
Verotusarvo = Steuerungswert)
Zum Anderen: Finnland folgt auch der anderen EU-Richtlinie, nämlich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel. Da wird das sogenannte „Touristenautorecht“ definiert. In den meisten EU-Ländern, so auch in Finnland und in Deutschland darf man als „Tourist“ mit seinem im Ausland zugelassenen Auto höchstens 6 Monate im Zeitraum von 12 Monaten bleiben.
Dazu Artikel 3 der Richtlinie:
Bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen, Wohnwagen, Wassersportfahrzeugen, Sportflugzeugen und Fahrrädern wird je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung Befreiung von den in Artikel 1 genannten Steuern und Abgaben unter folgenden Bedingungen gewährt: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muß aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem der vorübergehenden Einfuhr haben,
bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen;
b) die Verkehrsmittel dürfen im Mitgliedstaat der vorübergehenden Einfuhr weder veräussert noch vermietet oder an einen Gebietsansässigen dieses Staates verliehen werden.
Fahrzeuge, die vorübergehend für touristische Zwecke nach Finnland importiert sind, und dort steuerfrei benutzt werden, dürfen nicht ohne Genehmigung des Finnischen Zolls in Finnland gelassen werden. Als Faustregel gilt, dass vorübergehend nach Finnland mitgenommene Autos müssen mit dem Importeur auch wieder aus dem Land gleichzeitig weggebracht werden, wenn die Person Finnland verlässt.
Was die Verkehrsversicherung betrifft, gibt es dazu auch eine Richtlinie (2009/103/EG) über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht. Das Fahrzeug soll in dem Land versichert werden, wo sein gewöhnlicher Standort ist. Die Definition des Gebietes, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat, ist das Gebiet des Staates, dessen amtliches Kennzeichen das Fahrzeug trägt.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen nützlich sind.
Trotz der schwierigen Steuerangelegenheiten wünschen wir Ihnen viel Spass in Lappland!
Mit freundlichen Grüssen
AUTOLIITTO
Susanna Suokonautio-Hynninen