Peter hat geschrieben: ↑9. Jul 2019 22:24
Entschuldigung, wenn ich jetzt herzhaft lachen muss. Wir sind seit 1977 viele Male in Finnland gewesen und haben nie Probleme mit mitgebrachtem Essen gehabt. Auch nicht im letzten Jahr auf der Route Travemünde - Helsinki mit Finnlines. Natürlich sollte man sich nicht mit dem mitgebrachten Kotelett ins Restaurant setzen. Das macht man ja auch nicht zuhause. Ich habe gerade mal in die Beförderungsbestimmungen von Finnlines, Stena und Viking geschaut, insbesondere auf den im Eingangsbeitrag genannten Punkt 9. Da lese ich nichts von mit an Bord genommenem Essen.
Lachen ist ok, aber nur so lange, bis es einem vergeht. Ich zitiere hier die aktuellen Richtlinien von Finnlines aus deren Web-Auftritt:
Richtlinien für Passagiere
RICHTLINIEN DER FINNLINES PLC für REISENDE
Diese Richtlinien wurden aufgestellt, um die allgemeine Sicherheit und eine angenehme Reiseatmosphäre sicherzustellen. Der Schiffskapitän hat bei Vorkommnissen, die Menschenleben sowie die Sicherheit des Schiffs und der Ladung betreffen, immer die höchste Befehlsgewalt. Alle Reisenden sind gehalten, den Instruktionen der Reederei und Anweisungen des Bordpersonals zu folgen.
Der Reisende muss eine gültige Bordkarte mitführen und sich nach Aufforderung gegenüber dem Bordpersonal ausweisen.
Der Reisende hat während der Reise alle notwendigen Reisedokumente mitzuführen. Wenn unvollständige Reise- oder sonstige Dokumente des Reisenden der Reederei Kosten oder andere Unannehmlichkeiten verursachen, ist der Reisende verpflichtet, der Reederei die verursachten Unkosten zu erstatten.
Sicherheitskontrolle: Alle auf das Schiff kommenden Reisenden, die Fahrzeuge, das Reise- sowie Handgepäck können im Terminalbereich des Abfahrtshafens oder im Schiff einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Einem Reisenden, der die Sicherheitskontrolle ablehnt, kann der Zutritt zum Schiff verwehrt und die Angelegenheit den Behörden gemeldet werden.
Ein Reisender, der die Ordnung stört, kann am Abfahrtshafen zurückgewiesen oder im nächsten Hafen vom Schiff entfernt werden.
Eine Person, die die Sicherheit des Schiffes, der Reisenden oder des Bordpersonals gefährdet, kann in Haft genommen werden.
Vom Land mitgebrachter oder im Schiffsshop auf dem Schiff gekaufter Alkohol darf auf dem Schiff nicht getrunken werden. Die Verletzung dieser Regel führt zur Beschlagnahme des Alkohols.
Die im Büffet-Restaurant angebotenen Speisen dürfen nur im jeweiligen Restaurant verzehrt werden. Bei Mitnahme von Speisen aus dem Büffet-Restaurant werden Kosten in Höhe der jeweiligen Mahlzeit erneut berechnet.
Bitte betreten Sie das Büffet-Restaurant in angemessener Kleidung und ohne Reisegepäck.
[b]9 Der Verzehr von mitgebrachtem Essen oder Getränken ist nicht gestattet - ausgenommen davon ist Babynahrung.
10 Die Mitnahme von Haustieren in öffentliche Bereiche oder ins Restaurant ist nicht gestattet. Der Aufenthalt mit Haustieren ist nur in Haustierkabinen und auf Deck 7 erlaubt. Das Haustier ist stets an der Leine zu führen. Der Besitzer des Haustieres trägt dafür Sorge, dass das Haustier andere Reisende nicht stört.
11 Offene Flammen (Kerzen, Campingkocher etc.) sind an Bord verbopten. Der Gebrauch von Heizplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Toastern und anderen Elektrogeräten zur Essensbereitung, die von den Passagieren an Bord mitgebracht wurden, ist verboten. Das Bordpersonal ist berechtigt, solche Geräte vorrübergehend zu beschlagnahmen, wenn sie an Bord benutzt werden. In diesem Falle werden die Geräte dem Passagier 30 Minuten vor Ankunft an der Rezeption wieder ausgehändigt.[/b]