Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Du beabsichtigst Deutschland den Rücken zu kehren und willst lieber in Finnland die Mücken zählen? Das will gut bedacht und vorbereitet sein! Hier kommen auch im "Exil" lebende Deutsche, Schweizer und Österreicher zu Wort.

Moderatoren: Peter, Sapmi

Antworten
Peter_Land
Landkartengucker
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jan 2020 08:17

#1 Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von Peter_Land »

Guten Morgen zusammen,

ich weiß nicht, ob das Thema hier hingehört - vielleicht kann man es ja wenn nötig auch verschieben.

Ich plane im Laufe der nächsten Jahre zu meinem Partner nach Tampere zu ziehen. Da wir nicht heiraten mögen, stellen sich trotzdem einige Fragen die Mr Google partout nicht beantworten mag... Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid und kann mir dazu etwas sagen:

1) Ich liege auf der Intensivstation - darf mein Partner zu Besuch kommen? Darf er mitentscheiden? Wer entscheidet dann?
2) Ich hänge nur noch an Maschinen - darf mein Partner die Erlaubnis geben abzuschalten? Wenn nicht er, wer dann?
3) Einer stirbt - wem fällt das Erbe zu? Die Witwen/ Witwer Rente entfällt ja dann auch, oder?

Es sind krasse Sachen, ich weiß, aber sie könnten auf uns zukommen und ich möchte das vorher regeln. Reichen dazu Patientenverfügungen wie in Deutschland? Das Erbe kann sicherlich im Testament geregelt werden - aber der Pflichtanteil (ich denke so deutsch...) geht ja dann nicht an den Partner (also nicht Ehepartner) sondern an die Familienangehörigen?

Es klingt noch etwas wirr und ich hoffe ihr könnt mir schon Anhaltspunkte geben (natürlich keine Rechtsberatung) oder Ideen wo ich im Netz noch suchen kann.

Danke schön :)
Peter
Benutzeravatar
flaskx
Tango Profi
Beiträge: 676
Registriert: 30. Mai 2010 09:24
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 28 Mal

#2 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von flaskx »

zu 1. :nixweiss:

zu 2. Nein darf er nicht. siehe Sterbehilfe Wiki Finnland https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe Ich meine, niemand darf in F die lebenserhaltende Maschinen abschalten. Bitte um weitere Hinweise von anderen.

zu 3. siehe http://www.erbrecht-berlin.eu/erbrecht-in-finnland/
Peter_Land
Landkartengucker
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jan 2020 08:17

#3 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von Peter_Land »

Danke für die Hinweise.

Natürlich meinte ich die passivem, bzw. indirekte Sterbehilfe - die ist zum Glück legal in Finnland lt. Tabelle - genau wie in Deutschland. Das ist schon mal gut. Also auf jeden Fall auch eine Patientenverfügung erstellen. Und für den Erbfall - auch besser zügig ein Testament erstellen und sich gegenseitig einsetzen. Auch gut. Besser als alle anderen Regelungen.

Danke - das ist schon mal beruhigend!
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2632
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#4 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von Tenhola »

Peter_Land hat geschrieben: 20. Jan 2020 18:34 Und für den Erbfall - auch besser zügig ein Testament erstellen und sich gegenseitig einsetzen.
Du kannst einsetzen wen Du willst, aber auch in Finnland gibt es eine gesetzliche Erbfolge und die ist vorrangig.
Peter_Land
Landkartengucker
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jan 2020 08:17

#5 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von Peter_Land »

Das ist mir bewusst - steht ja auch im Text...
Benutzeravatar
flaskx
Tango Profi
Beiträge: 676
Registriert: 30. Mai 2010 09:24
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 28 Mal

#6 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von flaskx »

in Finnland gibt es eine gesetzliche Erbfolge und die ist vorrangig.
vorrangig gegenüber der deutschen gesetzlichen Erbfolge? Das habe ich so nicht verstanden.
Benutzeravatar
Tenhola
Kela Überlebender
Beiträge: 2632
Registriert: 2. Sep 2007 14:58
Wohnort: 13100 Finnland
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

#7 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von Tenhola »

flaskx hat geschrieben: 21. Jan 2020 10:43 vorrangig gegenüber der deutschen gesetzlichen Erbfolge? Das habe ich so nicht verstanden.
Nach meinem Wissen gilt das finnische Erbrecht, wenn nicht anders vereinbart. 
Ich erinnere mich noch als ich bei meinem Umzug nach Finnland gefragt wurde, welches Erbrecht bei meinem Tod angewandt werden soll. Das von meinem Herkunftsland oder das von Finnland.
Benutzeravatar
flaskx
Tango Profi
Beiträge: 676
Registriert: 30. Mai 2010 09:24
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 28 Mal

#8 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Beitrag von flaskx »

Finnisches Erbrecht gilt:
- grundsätzlich das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers und wenn dieser mindestens fünf Jahre vor seinem Tod im Wohnsitzstaat gelebt hat.
- das finnische Recht lässt eine beschränkte Rechtswahl des Erblassers mittels Testament zu.
- der Erblasser kann danach das Recht des Staates wählen, dessen Angehöriger er bei Ausübung des Wahlrechts

und
....die Erbfolge einheitlich nach dem Recht des Staates bestimmt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern der Erblasser keine anderweitige Rechtswahl getroffen hat.
Antworten

Zurück zu „Forum für Auswanderer und Auswanderungswillige“