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#1 Work Permission

Verfasst: 28. Mär 2006 21:50
von Gast_
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#2 Re: Work Permission

Verfasst: 28. Mär 2006 21:54
von sunny1011
Aufenthaltsgenehmigung = Work Permission in der EU. D.h. in Deinem Fall brauchst Du einen triftigen Grund hier bleiben zu dürfen und vor allem Dich selbst finanzieren zu können (=Job). Ansonsten gibt es keine Einschränkungen schon seit Jahren.

#3 Re: Work Permission

Verfasst: 28. Mär 2006 22:00
von Gast_
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#4 Re: Work Permission

Verfasst: 28. Mär 2006 22:12
von Hatti
1000€ für wieviel Stunden?

#5 Re: Work Permission

Verfasst: 28. Mär 2006 22:14
von Gast_
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#6 Re: Work Permission

Verfasst: 29. Mär 2006 14:22
von Gast_
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#7 Re: Work Permission

Verfasst: 29. Mär 2006 18:34
von Manuela
Im Prinzip sollte es so funktionieren. Es kann sein, dass du eine Arbeitsgenehmigung brauchst, das weiss ich jetzt nicht. (Könnte ich mir aber gut vorstellen.) Aber das sollte auf alle Fälle nur eine Formalie sein. D.h. du stellst den Antrag und da gibt es für dich als EU-Bürger kein "ja" oder "nein", sondern definitiv ein "ja". Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob du das Teil überhaupt brauchst.
Dann musst du nachweisen, dass du für deinen Unterhalt sorgen kannst, also entweder viel Geld auf deinem Konto hast (aber wer hat das schon) oder eben einen Job hast. Praktisch wirst du dafür also einen Arbeitsvertrag vorlegen müssen. Und dann haben die Behörden ein halbes Jahr Zeit, über deinen Antrag zu entscheiden. Ausschlaggebend dürfte dann die Höhe des Lohnes (netto) sein, also ob du davon leben kannst oder nicht. Welche Höhe das in Finnland ist, kriegst du am sichersten über die Einwanderungsbehörde oder die finnische Botschaft in D raus. Möglicherweise kommt deine Gastmutter deshalb auf die 1000,- €.
Für welchen Zeitraum die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird, hängt dann davon ab, ob du einen befristeten Vertrag hast (dann für die Dauer mit der Option der Verlängerung, wenn du einen neuen Vertrag vorlegst) oder einen unbefristeten. Dann sind es, glaub ich, fünf Jahre.

Hier findest du auch noch einige Infos: http://www.uvi.fi/netcomm/default.asp

#8 Re: Work Permission

Verfasst: 29. Mär 2006 18:49
von Gast_
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#9 Re: Work Permission

Verfasst: 29. Mär 2006 20:00
von Naali
Das sind wahrscheinlich dann die Reinigungskräfte mit spezieller Ausbildung. Meine Freundin ist Studentin und putzt nebenher. Als ungelernte Reinigungskraft verdient man bei Weitem nicht so viel.

#10 Re: Work Permission

Verfasst: 29. Mär 2006 21:04
von sunny1011
vitsiniekka19 schrieb am 29.03.2006 19:49
Das Konsulat hat mir geschrieben dass ich keine Arbeitserlaubnis bauch, ich denke das sollte gehen. Und verdient in FIN nicht ziemlich jeder über 1000 euro? ich hab in ner zeitung ne anzeige für ne putzfrau gesehen, die würde 1680 euro bekommen 80 Ich wollte schon fast anrufen :P
Ne, nicht unbedingt über 1000 Euro (es gibt ja schliesslich auch Teilzeit). Hm, was konnte das denn sein? Es ist nicht so abwegig, dass 1700 Euro Leuten mit Hochschuldiplom (z.B. Übersetzern) angeboten wird :rolleyes: . Was war das denn für Putzfraustelle? Nackig? ?( Nee, das gibt es in Finnland nicht. Nur in D.

#11 Re: Work Permission

Verfasst: 31. Mär 2006 10:32
von Manuela
Soweit ich weiss, ist in Finnland vieles tariflich geregelt und da kommen vergleichsweise hohe Summen bei rum. Vielleicht kommen die 1000,- EUR daher.
Aber wenn du keine Arbeitserlaubnis brauchst, Vitsi, umso besser.

#12 Re: Work Permission

Verfasst: 31. Mär 2006 10:44
von Naali
Der Beruf des "Toimitilahuoltaja" (Puhdistuspalvelujen perustutkinto) hat einen Tarifvertrag und das Gehalt dürfte in etwa hinkommen (mit viel Berufserfahrung). Allerdings ist dann eine Reinigungsfachkraft mit spezieller Ausbildung (in Finnland sind es 2-3 Jahre) gemeint. Sie werden in verschiedenen Bereichen geschult und haben so auch zum Beispiel spezielle Hygiene- und Desinfektionskenntnisse (für den med. Bereich z.B.).
Wie gesagt, ungelernt kommt dieses Gehalt kaum hin.