Finnische Staatsangehörigkeit
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- Kela Überlebender
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#1 Finnische Staatsangehörigkeit
Um die finnische Staatsangehörigkeit als Ausländer zu bekommen, muß man mindestens 6 Jahre in Finnland gelebt haben. Bei Heirat mit einem Finnen (man muß mindestens 2 Jahre verheiratet sein) verkürzt sich die Wartezeit und es wären 4 Jahre Aufenthaltsdauer. Auch darf man polizeilich nie auffällig gewesen sein und man muß einen Sprachtest machen. Der Level wäre 3. Die Level sind offizielle Maßstäbe hier: Level 1, man versteht die normale Alltagssprache, hat aber Probleme mit schnell gesprochenem Finnisch. Man kann kann leichte Texte alleine schreiben. Bei Level 1,5 -2 versteht man die Alltagssprache sehr gut, hat aber in ganz neuen Situationen noch Probleme. Man versteht auch schnell gesprochenes Finnisch relativ gut, außer wenn die Situation total unbekannt ist.
Bei Level 2 ist das Finnisch schon sehr gut und es reicht in allen Lebenslagen, auch im Arbeitsumfeld gut. Das Textverständnis ist so gut, dass man problemlos eine Zeitung lesen kann. Man versteht natürlich nicht alles, aber könnte den Text nacherzählen und versteht den Inhalt. Bei Level 3 ist das mündliche sehr gut und man kann auch sehr gut Texte alleine schreiben (Referate, Aufsätze usw). Natürlich sind noch ein paar grammatikalische Fehler drin. Man könnte problemlos auf Finnisch studieren und ist dem finnischen Muttersprachler gleichgestellt.
Level 3 wird auch gebraucht, wenn man die offizielle Sprachprüfung zum Studieren auf Finnisch macht.
Beim Test zur Erlangung der finnischen Staatsangehörigkeit ist ein Interview, ein Textverständnistest und ein Hörverständnistest Pflicht.
Kosten sind 400 Euro.
Nach einem neuen Gesetz von Sommer 2003 verliert ein Ausländer nicht mehr seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit, wenn sein Land eine mehrfache zulässt. In Deutschland kein Problem.
Kinder, bei dem ein Elternteil die finnische Staatsangehörigkeit hat und eins die deutsche (gilt auch beispielsweise für die schweizer. Für Österreich leider nicht), haben automatisch beide. Das ist seit 1984 so. Kinder, die zwischen 1976 und vor Herbst 1984 geboren sind, bekamen durch einen Antrag ebenfalls beide. Vorher war nur eine möglich. Wurde diese "Anmeldefrist" überschritten, war es nicht mehr möglich die zweite zu bekommen. Erst durch das neue Gesetz ist es wieder möglich.
Bei Level 2 ist das Finnisch schon sehr gut und es reicht in allen Lebenslagen, auch im Arbeitsumfeld gut. Das Textverständnis ist so gut, dass man problemlos eine Zeitung lesen kann. Man versteht natürlich nicht alles, aber könnte den Text nacherzählen und versteht den Inhalt. Bei Level 3 ist das mündliche sehr gut und man kann auch sehr gut Texte alleine schreiben (Referate, Aufsätze usw). Natürlich sind noch ein paar grammatikalische Fehler drin. Man könnte problemlos auf Finnisch studieren und ist dem finnischen Muttersprachler gleichgestellt.
Level 3 wird auch gebraucht, wenn man die offizielle Sprachprüfung zum Studieren auf Finnisch macht.
Beim Test zur Erlangung der finnischen Staatsangehörigkeit ist ein Interview, ein Textverständnistest und ein Hörverständnistest Pflicht.
Kosten sind 400 Euro.
Nach einem neuen Gesetz von Sommer 2003 verliert ein Ausländer nicht mehr seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit, wenn sein Land eine mehrfache zulässt. In Deutschland kein Problem.
Kinder, bei dem ein Elternteil die finnische Staatsangehörigkeit hat und eins die deutsche (gilt auch beispielsweise für die schweizer. Für Österreich leider nicht), haben automatisch beide. Das ist seit 1984 so. Kinder, die zwischen 1976 und vor Herbst 1984 geboren sind, bekamen durch einen Antrag ebenfalls beide. Vorher war nur eine möglich. Wurde diese "Anmeldefrist" überschritten, war es nicht mehr möglich die zweite zu bekommen. Erst durch das neue Gesetz ist es wieder möglich.
- Klaus
- Kela Überlebender
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#2 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Hierzu mal eine Frage: In welcher Sprache muss man den Sprachtest machen? Ist das nach Regionen gestaffelt oder muss man grundsätzlich einen Sprachtest in Finnisch oder sogar in Finnisch und Schwedisch machen? Reicht auf Åland und in den schwedischsprachigen Gebieten von Österbotten/Pohjanmaa, Varsinais-Suomi/Åboland und Uusimaa/Nyland (wo Schwedisch die Hauptsprache ist) auch der Schwedische Sprachtest? Wird in den rein finnischen Sprachgebieten ein finnischer oder auch ein schwedischer Sprachtest absolviert?
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Die Politiker von heute machen Politik nur für einen Tag. Und der Tag war gestern. (Dieter Hildebrandt)
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- sunny1011
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#3 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Das ist sehr nützlich Naali!
Das Deutschland die Doppelstaatsangehörigkeit zulässt war mir neu, aber es stimmt. Rein aus Neugier bei der Botschaft nachgelesen:
Am 01.06.2003 ist das neue finnische Staatsangehörigkeits- gesetz in Kraft getreten, das erstmals Mehrstaatigkeit gestattet. Das seit 01.01.2000 geltende deutsche Staatsangehörigkeit erlaubt Mehrstaatigkeit ebenfalls im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedsstaaten, mit denen in dieser Frage Gegenseitigkeit besteht. Diese ist zwischen Deutschland und Finnland nunmehr seit 01.06.2003 gegeben.
... auch wenn ich lieber die 400 Euro anderweitig ausgebe.
Das Deutschland die Doppelstaatsangehörigkeit zulässt war mir neu, aber es stimmt. Rein aus Neugier bei der Botschaft nachgelesen:
Am 01.06.2003 ist das neue finnische Staatsangehörigkeits- gesetz in Kraft getreten, das erstmals Mehrstaatigkeit gestattet. Das seit 01.01.2000 geltende deutsche Staatsangehörigkeit erlaubt Mehrstaatigkeit ebenfalls im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedsstaaten, mit denen in dieser Frage Gegenseitigkeit besteht. Diese ist zwischen Deutschland und Finnland nunmehr seit 01.06.2003 gegeben.
... auch wenn ich lieber die 400 Euro anderweitig ausgebe.

Aus Finnen von Sinnen [auf Finndeutsch]: "Finnland verhält sich zu der Erde wie das Erde zu der Universum. Weisst du, wir sind ein bisschen weit weg von die Zentrum, und wenn du vorbeifliegst an uns, denkst du, ach, da gibt es doch nur Wasser und Wolken. Deswegen steigt auch wenige aus hier. Macht aber nix, sind ja auch ganz gut allein zurechtgekommen bis jetzt (...) Allerdings lässt sich dieser O-Ton (...) hochmutiger auslegen. (...) dass ihre Heimat der einzige Ort auf Erden ist, an dem sich wahrhaft intelligentes Leben findet (...)
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#4 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
da Finnisch und Schwedisch gleichgestellt sind, kann man den Sprachtest in beiden Sprachen machen. Natürlich nur in einer von beiden 

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#5 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Für mich hat sich das Thema sowieso erledigt. Ich sehe nicht ein soviel Geld für einen Paß zu zahlen und "darf" dann noch mehr Steuern zahlen. Denn als deutscher Ausländer wird man anders besteuert.
Nach Finnland geht es hier: http://www.ollis-finnlandshop.de</a>
Bilder und Infos ueber Finnland
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#6 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Für EU- Ausländer ist es auch nicht so sehr lohnenswert. Hmm..warum würdest du mehr Steuern zahlen? Welche?
- sunny1011
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#7 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Wie ?( In welchem Zusammenhang: wenn man beruflich nach Finnland versetzt wird? Ich glaube nicht, dass bei mir das zutrifft...Olli schrieb am 28.04.2005 16:18
Für mich hat sich das Thema sowieso erledigt. Ich sehe nicht ein soviel Geld für einen Paß zu zahlen und "darf" dann noch mehr Steuern zahlen. Denn als deutscher Ausländer wird man anders besteuert.
Aus Finnen von Sinnen [auf Finndeutsch]: "Finnland verhält sich zu der Erde wie das Erde zu der Universum. Weisst du, wir sind ein bisschen weit weg von die Zentrum, und wenn du vorbeifliegst an uns, denkst du, ach, da gibt es doch nur Wasser und Wolken. Deswegen steigt auch wenige aus hier. Macht aber nix, sind ja auch ganz gut allein zurechtgekommen bis jetzt (...) Allerdings lässt sich dieser O-Ton (...) hochmutiger auslegen. (...) dass ihre Heimat der einzige Ort auf Erden ist, an dem sich wahrhaft intelligentes Leben findet (...)
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#8 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Ja, die gibt es. Bis Juni 2008 hat man die Möglichkeit die finnische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Formular und die nötigen Infos über weitere notwendige Dokumente gibt z.B. bei:
Botschaft von Finnland
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Tel: 030-50 50 30
Die Botschaft leitet das Formular an das Ausländerzentralamt in Helsinki weiter, die dann entscheidet. Kosten sind dafür 300 Euro und es dauert ungefähr 6 Monate (kürzer ist auch möglich).
Um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, ist eine Beibehaltung notwendig. Den Antrag bekommt man bei der Auslandsvertretung. Man braucht zusätzlich beglaubigte Kopien des Reisepasses und der Geburtsurkunde. Auch Angaben über Wohnort usw.
Der Antrag kostet 255 Euro.
Die Prozedur hört sich ziemlich kompliziert an und ich finde es schon ziemlich schlimm. Früher war es möglich für Kinder deutsch-finnischer Eltern, die im Zeitraum 1976-1984 geboren waren die finnische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Vor 1984 war ja nur eine möglich.
Allerdings gab es, wie jetzt auch, eine Frist(die war von Mitte der 80er bis Ende 80er)
Damals war nur ein Formular notwendig, die Kosten waren nicht so hoch und die Beibehaltung brauchte man auch nicht. Mit 21 mußte die finnische nochmal bestätigt werden per Antrag. (Kontakte zu Finnland waren notwendig), dann hat man beide das ganze Leben.
Das Bestätigen dauerte bei mir 6 Monate.
Kinder, die nach Sept. 1984 geboren sind, haben automatisch beide.
Botschaft von Finnland
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Tel: 030-50 50 30
Die Botschaft leitet das Formular an das Ausländerzentralamt in Helsinki weiter, die dann entscheidet. Kosten sind dafür 300 Euro und es dauert ungefähr 6 Monate (kürzer ist auch möglich).
Um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, ist eine Beibehaltung notwendig. Den Antrag bekommt man bei der Auslandsvertretung. Man braucht zusätzlich beglaubigte Kopien des Reisepasses und der Geburtsurkunde. Auch Angaben über Wohnort usw.
Der Antrag kostet 255 Euro.
Die Prozedur hört sich ziemlich kompliziert an und ich finde es schon ziemlich schlimm. Früher war es möglich für Kinder deutsch-finnischer Eltern, die im Zeitraum 1976-1984 geboren waren die finnische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Vor 1984 war ja nur eine möglich.
Allerdings gab es, wie jetzt auch, eine Frist(die war von Mitte der 80er bis Ende 80er)
Damals war nur ein Formular notwendig, die Kosten waren nicht so hoch und die Beibehaltung brauchte man auch nicht. Mit 21 mußte die finnische nochmal bestätigt werden per Antrag. (Kontakte zu Finnland waren notwendig), dann hat man beide das ganze Leben.
Das Bestätigen dauerte bei mir 6 Monate.
Kinder, die nach Sept. 1984 geboren sind, haben automatisch beide.
Zuletzt geändert von Naali am 24. Jun 2005 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#9 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Das hängt ganz von deiner eigenen Situation an. In Finnland hat man ein paar Vorteile (Umzug). Man braucht keine Aufenthaltsgenehmigung (auch nicht in anderen nordischen Ländern), hat (gleich) Anspruch auf Studiengeld und andere Gelder, kann Zivi oder Militär auch in FIN machen, kann einen Handyvertrag oder Telefonanbietervertrag ohne Kaution machen, kann eine Kreditkarte beantragen, man kann wählen usw. Naja..eben alles, was finnische Staatsbürger so haben. Richtig wichtige Gründe sind dies aber nicht, eher Kleinigkeiten und durch die EU ist eben auch vieles vereinfacht.
Mir persönlich ist es sehr wichtig die finnische und die deutsche zu haben. Ich möchte keine missen, denn ich fühle mich als beides und somit ist dies vor allem eine persönliche Angelegenheit, eben eine Identitätsfrage. Das mag jeder für sich selber entscheiden, aber mir ist es wichtig beide Staatsangehörigkeiten zu haben.
Mir persönlich ist es sehr wichtig die finnische und die deutsche zu haben. Ich möchte keine missen, denn ich fühle mich als beides und somit ist dies vor allem eine persönliche Angelegenheit, eben eine Identitätsfrage. Das mag jeder für sich selber entscheiden, aber mir ist es wichtig beide Staatsangehörigkeiten zu haben.
Zuletzt geändert von Naali am 24. Jun 2005 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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#10 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
Kaufen als Ausländer darf man sie, von Vorteilen her kenne ich mich leider nicht so aus.
- Klaus
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#11 Re: Finnische Staatsangehörigkeit
So weit ich weiß, gibt das da keine Unterschiede. Als EU-Mitbürger darf man in der ganzen EU Immobilien erwerben. Allerdings ist in Finnland eine Region von dieser Regelung ausgenommen und zwar die Ålandinseln: Die haben ihre eigenen Gesetze für den Immobilienerwerb (hier gilt kein EU-Recht). Hier ist der Immobilienkauf erst nach 5 Jahren mit festem Wohnsitz auf Åland erlaubt.
Wie das allerdings in Finnland gehandhabt wird, kann ich auch nicht sagen. Was im Gesetz steht, vor allem in EU-Gesetzen, wird ja noch lange nicht so angewandt.
Wie das allerdings in Finnland gehandhabt wird, kann ich auch nicht sagen. Was im Gesetz steht, vor allem in EU-Gesetzen, wird ja noch lange nicht so angewandt.
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