Die Grund- und Posenangelei sowie das Eisangeln fallen in Finnland unter das sogenannte Jedermannsrecht und ist von allen Gebuehren befreit und kann fast ueberall ausgefuehrt werden.
Das Angeln ist jedoch in der Weise eingeschränkt, daß die Angelei u.a. an Wasserfällen und Stromschnel-len maränen- und lachsreicher Flüsse untersagt ist sowie in Gewässern, in denen die Fischerei aufgrund einer anderen Bestimmung oder eines anderen Beschlusses untersagt ist.
Jede andere Art der Fischerei als obige erfordert fuer 18 bis 65 jährige Personen die Entrichtung der staatl Fischereiverwaltungsgebühr (kalastuksenhoitomaksu).
Ausserdem muss fuer die Wurf- oder Spinnangelei mit einer Rute die Spinnfischereigebühr ( viehekalastusmaksu) fuer die Provinz in welcher man angelt entrichtet werden. Bei einer Rundreise durch ganz Finnland, muesste man also 5 Provinzangelscheine haben.
Fuer private Gewässer ist der Provinzangelschein nicht nötig, aber man braucht die
Genehmigung des Besitzers.
Für 2010 sind die Gebühren folgendermassen festgelegt:
1. Staatl Fischereiverwaltungsgebühr 7 Tage 7€ / 1 Jahr / 22€
2. Gebühr für die Provinz 7 Tage 7€ / 1 Jahr / 29€
In Eurem Fall müsst Ihr (altersbedingt) die staatl. Fischereiverwaltungsgebühr bezahlen. (für Wurfangel)
Ob Ihr die Gebühr für die Provinz Ostfinnland bezahlen müsst, sollte beim Vermieter nachgefragt werden, denn das Gewässer könnte ja auch privat sein oder einer Fischereigemeinschaft gehören.
Alles kann
hier im Detail inkl. Kontonummern nachgelesen werden.
Hier könnt Ihr die verschiedenen Fischereigebiete in Ostfinnland sehen. Man findet dort auch die Adressen für eventuelle Zusatzpatente.
Mindestmass:
Für die von Dir beschriebenen Fische gibt es keine Mindestmasse.
Merilohi (Meerlachs) 60 cm (Oulu- und Lapplandgebiete 50 cm)
Meritaimen (Meerforelle) 40 cm
Järvilohi (Seelachs) 40 cm
Järvitaimen (Seeforelle) 40 cm
Kuha (Zander) 37 cm
Harjus (Äsche) 30 cm
Petri heil!